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CDU
• 15.08.2012

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Bei dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 17/6343 und 17/9611) habe ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen Dr. (...)

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CDU
• 15.08.2012

(...) Der ESM ist keine Bank und darf sich daher nicht über die Europäischen Zentralbank refinanzieren. Das ist zwischen den europäischen Regierungen unumstritten. (...)

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CDU
• 03.08.2012

(...) Irreführende Begriffe wie eine mögliche „gespaltene Loyalität“ unseres Bundesfinanzministers sind hier fehl am Platz. Der deutsche Gouverneur muss sich vor einer Abstimmung ein zustimmendes Votum des Bundestages abholen und damit sowohl nationales Recht als auch den ESM-Vertrag einhalten. Auch bei dringlichen Entscheidungen kann z.B. im Rahmen einer Sondersitzung des Bundestages ein zeitnahes Votum eingeholt werden –so wie zuletzt im Falle Spaniens. (...)

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CDU
• 19.07.2012

(...) Zur Wahrung unsere Souveränität über den Haushalt im Zusammenhang mit dem ESM kann ich Ihnen folgendes mitteilen: (...) Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. (...) Der Deutsche Bundestag musste nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. (...) Die konkreten Beteiligungsrechte sind im Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt: Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. (...) Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. (...) Auch mit der Zustimmung zum ESM bleibt unsere Souveränität über den Haushalt gewahrt. (...)

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