Frage an Stefan Liebich bezüglich Verbraucherschutz

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Stefan Liebich
DIE LINKE
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Frage von Thomas S. •

Frage an Stefan Liebich von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Liebich,

ich würde mich freuen, wenn Sie sich zur zunehmenden präventiven Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung im Sinne eines vermeintlichen Sicherheitsgewinns positionieren und auf einige der folgenden Punkte eingehen würden.

1) Vorratsdatenspeicherung
2) Internetsperren
3) Flächendeckende Erhebung biometrischer Daten / RFID-Ausweisdokumente
4) Einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
5) Stockholmer Programm (Europaweite Vereinheitlichung staatlicher Informationssammlungen, Systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs, Massendatenanalyse in der EU)
6) Ausbau der öffentlichen Videoüberwachung / Einsatz von Verhaltenserkennungssystemen
7) Pauschale Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
8) Geheime Durchsuchung von Privatcomputern (Bundestrojaner)

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schäfer,

bitte erlauben Sie mir, zu einigen Ihrer Punkte Stellung zu nehmen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Bürgerrechte immer eines Schutzes bedürfen. Der Staat soll zwar den Einzelnen schützen, dabei aber nicht in seine Freiheitsrechte eingreifen.

Vorratsdatenspeicherung:
Regierung und Sicherheitsbehörden haben technische Alternativen zur Sicherstellung von Daten bei Vorliegen eines konkreten Verdachts und Bedenken hinsichtlich des praktischen Nutzens und der rechtlichen Zulässigkeit nicht zur Kenntnis genommen. Sie haben mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen schweren, nicht hinnehmbaren Eingriff in die Kommunikationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Die wachsende Bedeutung der Telekommunikation in allen Bereiche von Staat und Gesellschaft führt dazu, dass wir ständig Daten und Datenspuren hinterlassen. Setzt sich das Prinzip durch, diese Daten ohne jeglichen Verdacht auf Vorrat zu speichern, um sie irgendwann zu einem für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Zweck zu verwenden, droht der Überwachungsstaat.
DIE LINKE unterstützt politisch und durch Teilnahme einiger Abgeordneter die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. DIE LINKE lehnt auch eine rechtsstaatlich gezähmte Vorratsdatenspeicherung ab und drängt auf ein Moratorium aller geplanten Sicherheitsgesetzverschärfungen und die Überprüfung aller bereits beschlossenen Sicherheitsgesetze auf unverhältnismäßige, nicht zulässige Eingriffe in Grundrechte

Internetsperren:
DIE LINKE im Bundestag hat das Gesetz abgelehnt. Die Sperre ist wirkungslos, denn jeder Benutzer kann sie mit wenigen Mausklicks umgehen. Die Seiten und deren Inhalte bleiben weiterhin aufrufbar. Netzsperren verhindern den Missbrauch nicht. Kindesmissbrauch findet nicht im Internet, sondern "offline", in der Nachbarschaft, statt. Ein Stoppschild aufstellen heißt, die Augen vor dem alltäglichen Kindesmissbrauch zu verschließen. Erfahrungen aus Ländern mit Sperrlisten, konkret Finnland, Norwegen und Dänemark, zeigen, dass dort überwiegend Seiten auf die Sperrlisten gerieten, die nichts mit Kinderpornographie zu tun hatten. Über die Netzsperren -- und damit über die Zensur von Inhalten -- entscheiden keine Richter, sondern Beamte des BKA. Das ist ein erheblicher Verstoß gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien. Das Internet ist -- entgegen aller anderen Behauptungen - kein rechtsfreier Raum. Kinderpornografie und deren Verbreitung ist schon jetzt verboten. Konsequente Verfolgung mit dem Strafrecht muss bei den Anbietern ansetzen.
DIE LINKE fordert, den Kampf gegen Kinderpornografie nicht als Wahlkampfgag zu missbrauchen.Er muss an den "Produzenten" ansetzen, also den Kampf gegen den Kindesmissbrauch führen. Das darf nicht dazu führen, dass die Bundesregierung wie in China eine Zensurinfrastruktur schafft. Stattdessen muss Kinderpornografie als verbotener Inhalt schnell gelöscht werden, statt sie nur wirkungslos zu sperren.

Geheime Durchsuchung von Privatcomputern:
DIE LINKE fordert den vollständigen Verzicht auf das Instrument Online-Durchsuchung. Eine Übernahme in die Landespolizeigesetze darf es nicht geben, stattdessen müssen verdeckte Polizei-Ermittlungsmethoden wie Video- (Späh-) und Lauschangriff, Rasterfahndung und anderes abgebaut werden. DIE LINKE will die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, die vor allem im Zuge der "Anti-Terror"-Gesetzgebung nach dem 11.09.2001 weitestgehend aufgehoben wurde, wiederherstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Liebich