Frage an Stefan Liebich bezüglich Soziale Sicherung

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Stefan Liebich
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Frage von Klaus-Dieter S. •

Frage an Stefan Liebich von Klaus-Dieter S. bezüglich Soziale Sicherung

Halten Sie es für gerechtfertigt, dass ein Abgeordneter des BT, der ja letztlich für seine Tätigkeit fürstlich honoriert wird, durch Vorträge und andere Nebentätigkeiten, zusätzlich monatlich viek Geld verdienen kann, was er in Einzelnen nicht einmal nachweisen muß. Aber wenn der Sohn einer Empfängerin von Harz 4 in den Schulferien etwas dazu verdient, dieses auf das Geld für die Haz 4-Bezieherin angerechnet wird.
Sagen Sie mir aber jetzt nicht, dass Ihre Partei ja möchte, aber die anderen nicht.
Wenn der Grundsatz, gleiches Recht für alle nicht mehr gillt. wo sind wir dann glandet
PS ich bitte Sie bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen, dass alle seine Nebentätigkeiten einschließlich Vorträge und andere Veröffentlichungen, Bestandteil seiner Arbeit als Abgeordneter sind und er ja schon im Rahmen seiner monatlichen Bezüge als Abgeordneter dafür entlohnt wird.

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schulz,

nein, das halte ich nicht für gerechtfertigt. Ich selber konzentriere mich voll auf meine Aufgaben als Abgeordneter und habe keinerlei Nebeneinkünfte. Ich teile Ihre Meinung, dass Vorträge, Veröffentlichungen etc. Teil der mandatsbezogenen Arbeit sind für die ich ja gewählt worden bin.

Vielen Dank für Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Liebich