Frage an Stefan Liebich bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Stefan Liebich
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Stefan Liebich von Wolfgang H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Moin Herr Liebich,

ich beziehe mich auf ihre Tätigkeit im Auswärtigen Ausschuss. In welcher Mission und unter welchen internationalen Vereinbarungen waren die festgesetzten deutschen Offiziere in der Ostukraine unterwegs? Falls die Offiziere im Rahmen des Wiener Abkommens( http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/642894/publicationFile/178989/WienerDok-2011-D.pdf ) unterwegs waren, unter welche Kategorie fiel diese Mission genau?
Waren diese Missionen vor der Festsetzung in Slowjansk Thema im Auswärtigen Ausschuss?
Gab es zum Einsatz dieser Mission informelle Absprachen? Unter welchen Umständen(uniformiert, in Zivil; in welchen Fahrzeugen war die Mission unterwegs; welche Angaben machten die Offiziere; wer war für den konkreten Einsatzort verantwortlich) wurden diese Offiziere festgesetzt? Besteht die Gefahr, das diese Offiziere von den handelnden bewaffneten Kräften als "Ungesetzliche Kombattanten" angesehen werden könnte? Welchen Status geben Sie der gegenwärtigen Regierung der Ukraine?

Vielen Dank für Ihre Geduld

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hamburg,

die von Ihnen angesprochene Mission war im Vorfeld kein Thema im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags. Ob es zu diesem Einsatz informelle Absprachen gab, ist mir nicht bekannt.

Die Umstände, unter denen die Beobachter unterwegs waren, müssen noch vollständig geklärt werden, DIE LINKE im Bundestag dringt auch darauf. Die Beobachter waren, nach allem was ich weiß, im Rahmen des Wiener Abkommens, geschlossen von den Mitgliedsländern der OSZE, in der Ukraine. Das waren im Vorfeld auch schon Missionen unter dänischer, polnischer und niederländischer Leitung. Eine von der OSZE als Organisation getragene Mission war die Reise der unter deutscher Leitung stehende Beobachtergruppe nicht. Wir sind jetzt froh, das inzwischen alle Geiseln freigelassen wurden.

Die amtierende Regierung der Ukraine wurde vom Parlament ernannt, die Mitglieder des Parlaments waren in einer überwiegend als demokratisch charakterisierten Wahl im Jahre 2012 gewählt worden. Vorgezogenen Neuwahlen lehnt die Mehrheit der Parlamentarier ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stefan Liebich