Lieber Stefan Schmidt, sie kritisieren die Frühstartrente und den Plan, diese ab dem Jahrgang 2020 zu splitten. Unsere Kinder sind JG 2019/2017. Wie kann ich sie als Abgeordneten unterstützen?

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Frage von Gitte S. •

Lieber Stefan Schmidt, sie kritisieren die Frühstartrente und den Plan, diese ab dem Jahrgang 2020 zu splitten. Unsere Kinder sind JG 2019/2017. Wie kann ich sie als Abgeordneten unterstützen?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Mail! Tatsächlich kritisiere ich die Frühstartrente nicht grundsätzlich. Ich und wir Grüne finden die Idee der Frühstartrente gut! Wir kritisieren aber, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD die Frühstartrente nur für die Jahrgänge ab 2020 bereitstellt und damit alle älteren Jahrgänge ausschließt, beispielsweise auch Ihre Kinder. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente bereits am Freitag, 16.10., beschlossen. Wir Grüne haben das Gesetz abgelehnt. 

Damit tritt die Frühstartrente aber zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin ist es leider sehr unwahrscheinlich, dass noch Änderungen daran vorgenommen werden. Trotzdem kann ich Ihnen raten: Wenden Sie sich mit Ihrer Kritik und Ihrer Forderung, ältere Jahrgänge in die Frühstartrente aufzunehmen, auch an Ihre regionalen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Denn wenn jemand auch in Zukunft konkrete Änderungen an dem Gesetz vornehmen kann, dann sind es die Regierungsfraktionen mit ihrer Parlamentsmehrheit. 

Auch wir Grüne bleiben an der Frühstartrente dran und setzen uns weiterhin lautstark dafür ein, alle minderjährigen Jahrgänge in die Frühstartrente einzubeziehen.

Alles Gute weiterhin für Sie und Ihre Familie! 

Herzliche Grüße
Stefan Schmidt 

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