Wem soll die „Gaspreisbremse“ bei was helfen?

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Frage von Anton S. •

Wem soll die „Gaspreisbremse“ bei was helfen?

Laut Tagesschau gilt die Bremse für 80% der Jahresverbrauchsprognose September 22, gültig ab nach diesem Winter. Als BAföG Empfänger heize ich sowieso immer nur im äußersten Notfall, genauso wie mir bekannte Sozialhilfeempfänger:innen. Der Heizkostenzuschlag (gibt es den überhaupt?) wird durch die Inflation verschlungen (Info: Auch arme Menschen müssen was essen) wenn er denn überhaupt vor Ende 23 ausgezahlt wird. (Diese Unsicherheit ist für mich entscheidend!)
Aus meiner Sicht werden hier nur Menschen unterstützt, die sich Heizen erstmal schon leisten können und weiter vor allem solche, die bereits einen hohen Verbrauch haben, ungeachtet der derzeit schon hohen Preise.
Sehen Sie das auch so und falls nicht warum?

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Gaspreisbremse. Nach den Vorschlägen der Kommission Gas und Wärme sollen private Haushalte für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Preis von maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Für den Verbrauch darüber hinaus soll der Vertragspreis gelten. Der Nutzen einer Gaspreisbremse ist aus meiner Sicht schon sehr deutlich. Eine möglichst rasche Umsetzung ist aus meiner Sicht anzustreben. Ich gehe davon aus, dass die Versorger dafür alle Möglichkeiten in Betracht ziehen.

Wer bereits jetzt sparsam und bedacht mit Energie umgeht, hat entsprechend nach ein geringeres Einsparpotential als Mitmenschen, die erst jetzt die zahlreichen Möglichkeiten des Energiesparens für sich entdecken. Dennoch sind die Anreize zum Energiesparen notwendig, damit wir alle noch brachliegenden Energie-Einsparpotenziale in unserer Gesellschaft wirklich nutzen.

Was Ihre Anmerkung zur sozialen Ausgewogenheit dieser Maßnahme betrifft: Die Gaspreisbremse ist wie andere Instrumente immer im Verbund mit anderen Vorhaben zu sehen.
An dieser Stelle macht die Bundesregierung aus meiner Sicht eine ganze Menge an guten Punkten. Wir wollen durch eine Anpassung im Energierecht Strom-und Gassperren verhindern. Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme haben wir bereits gesenkt. Im Dezember werden Bürger*innen durch eine Einmalzahlung unterstützt. Im Rahmen des Abwehrschirms legen wir einen Hilfsfonds zum Schutz von Mieter*innen und Eigentümer*innen auf, erhöhen zum neuen Jahr das Wohngeld und weiten den Kreis der Wohngeld-Berechtigten aus. Für
Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende gibt es einen zweiten Heizkostenzuschuss. Die Kosten dafür trägt komplett der Bund. Dieser Zuschuss muss nicht beantragt werden und soll noch in diesem Jahr durch die Länder ausbezahlt werden.

Viele Grüße
Stefan Schmidt

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