Antwort 30.05.2021 von Stephan Brandner AfD
(...) 1. Die Verfassungswidrigkeit ergibt sich nicht aus der Feststellung durch das Gericht – sie it objektiv vorhanden. (...)
(...) 1. Die Verfassungswidrigkeit ergibt sich nicht aus der Feststellung durch das Gericht – sie it objektiv vorhanden. (...)
(...) Bislang keines. Verfassungsbeschwerden wurden jedoch eingereicht und harren der Bearbeitung. (...)
(...) Für mich persönlich stünden Mariana Harder-Kühnel, Alexander Gauland, Franziska Gminder und Hendryk Broder ganz oben auf der Liste. (...)
(...) die AfD setzt sich auf allen Ebenen für eine Reduktion der Bürokratie ein. (...)
(...) Ich werde (leider) nicht eingeladen, wie so viele aus der AfD (...)
(...) Bei Abgeordneten der AfD werden Sie mit Bestechung sicher keinen Erfolg haben (...)