Antwort 31.03.2025 von Stephan Brandner AfD
Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.
Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung.
Das Gutachten liegt uns nicht vor.
Es geht den anderen Parteien gar nicht darum, wen wir aufstellen, sondern sie möchten grundsätzlich keinen AfD-Kandidaten wählen
Wir leben in einem Land, in dem grundsätzlich das Demonstrieren erlaubt ist.
Es geht bei einer Wahl nicht darum, dass uns am Ende das Ergebnis gefällt, sondern darum, dass jeder Wähler das Recht hat, dass seine Stimme dort ankommt, wo er sie haben wollte.
Wir halten Neuwahlen für wahrscheinlich und freuen uns darauf!