Antwort 05.08.2020 von Stephan Brandner AfD
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
(...) Jemand anders, als bisher - und wenn’s nach mir und für Deutschlands Zukunft geht: Kein Altparteienpolitiker! (...)
(...) Ich bin der Ansicht, dass man sprichwörtlich Reisende nicht aufhalten soll und habe gegen den Truppenabzug nichts einzuwenden. (...)
(...) Aus meiner und aus Sicht der AfD fehlt es an der entsprechend nötigen Sensibilität im Umgang mit dem Islamismus völlig (...)
Die AfD lehnt die Legalisierung von Cannabis ab.
Meiner Ansicht nach sind die Äußerungen des Verfassungsschutzes politisch motiviert und dienen der Diffamierung der Opposition.