Werden Sie bei der Kanzlerwahl im dritten Wahlgang für Scholz stimmen, um die Tauruslieferung und eine Eskalation des Krieges zu verhindern?
Weitere Fragen an Stephan Protschka
Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Der Deutsche Bundestag ist nicht dafür zuständig, einzelne Geschäftsmodelle zu entwickeln, zu begleiten oder politisch zu priorisieren.
Ein wissenschaftlich begleitetes, metapopulationsorientiertes Wolfsmanagement mit klaren wolfsfreien Zonen in besonders konfliktträchtigen Räumen ist daher ökologisch vertretbar, politisch notwendig und langfristig im Interesse sowohl des Naturschutzes als auch der betroffenen ländlichen Räume.
Die ökonomischen Risiken für heimische Betriebe sind real.
