Frage von Michael R. • 28.07.2023
Fernwärmeanschluss im Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnseigentümern
Sehr geehrter Herr Kindler,
haben sie im Gesetz für das Fernwärmesatzungsgebiet berücksichtigt, das WEG's per Notar, die Kellerräume umschreiben müssen, da ein Kellerraum zur Straßenseite für den Anschluss zur Verfügung stehen muss. Wenn ein Eigentümer, obwohl alle anderen Eigentümer sich einig sind, die Kellerräume nicht vertauschen will, oder die Vertauschung verhindert und dem Notarvertrag nicht zustimmt, weil er z.B. einen Nachtspeicherofen hat, was dann?
https://www.enercity.de/privatkunden/produkte/waerme/fernwaerme/fernwaerme-satzungsgebiet
Antwort ausstehend von Sven-Christian Kindler Bündnis 90/Die Grünen