Wieso ist die Einschränkung des Offenbarungsverbots bei Sicherheitsbehörden notwendig?

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Sven Lehmann
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Frage von Jasmin L. •

Wieso ist die Einschränkung des Offenbarungsverbots bei Sicherheitsbehörden notwendig?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

Der Regierungsentwurf schränkt das Offenbarungsverbot in Bezug auf amtliche Register, amtliche Informationssystem und Sicherheitsbehörden explizit ein. Dies ist bei Änderungen nach dem bisherigen TSG nicht vorgesehen. Im TSG ist lediglich von einem allgemeinen öffentlichen Interesse die Rede. Probleme, die sich daraus ergeben haben, sind öffentlich nicht bekannt.

Diese Regelung erweckt den Anschein, dass trans, inter und nicht-binäre Menschen nur ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern wollten, um der Strafverfolgung zu entgehen.

Wieso ist die Einschränkung des Offenbarungsverbots im SBGG-Entwurf aus Sicht der Bundesregierung notwendig, obwohl es bei der Regelung des TSG keine Probleme gab?

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.

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Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Jasmin L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) überwinden und demütigende Zwangsbegutachtungen sowie staatliche Bevormundung beenden. Ende August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen und den Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Der Gesetzentwurf der Regierung ist ein Kompromiss zwischen verschiedenen Ministerien mit unterschiedlichen Interessen. Neue Passagen wie die zum Offenbarungsverbot gehen auf das Bundesinnenministerium zurück.

Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.

Dazu zählt auch die von Ihnen benannte unaufgeforderte Übermittlung von Meldedaten an Sicherheitsbehörden in § 13 Abs. 5 SBGG-E, die die grüne Bundestagsfraktion ebenfalls kritisch sieht. Die vom Bundesdatenschutzbeauftragten geäußerten rechtlichen Bedenken in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und die Kritik aus der Sachverständigenanhörung im Familienausschuss nehmen wir sehr ernst.

Änderungen am Gesetzesentwurf sind möglich, wenn eine Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen erzielt werden kann.  

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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