Sehr geehrter Herr Wolf, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Wolf, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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Die Ablösung der Staatsleistungen ist grundgesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund von Säkularisation und Enteignungen seit der Reformation wurden den Kirchen Finanzierungsgrundlagen entzogen. Die Bundesländer zahlen den evangelischen Landeskirchen und (alt)katholischen Bistümern als Ausgleich bis heute finanzielle Leistungen, die auf diese historisch begründeten Ansprüche der Kirchen gegenüber dem Staat und geltende Verträge zurückgehen, derzeit jährlich insgesamt rund 600 Mio. Euro. Eine finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegt in beiderseitigem Interesse, um die Trennung von Staat und Kirche in einem auch religiös vielfältiger werdenden Land zu unterstreichen. Ein solches Rahmengesetz ist Sache des Bundes. Es soll eine verbindliche und bundeseinheitliche Vorgehensweise sichern und gleichzeitig Besonderheiten auf Landesebene berücksichtigen

Wir als SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen begrüßen, dass die Kirchen die Ablösung selbst anstreben, um die notwendige Entflechtung der Finanzen zu erreichen und dass in NRW die beiden christlichen Kirchen bereits signalisiert haben, dass sie sich eine Ablösung innerhalb eines Rahmengesetzes des Bundes vorstellen können. Dies begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich, denn der Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung sollte nun umgesetzt werden. Dabei wünsche ich mir als Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften, dass dies einvernehmlich mit den christlichen Kirchen vereinbart wird, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich auf die finanziellen Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte der Kirchen einzustellen.

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