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Bitte um Stellungnahme zu Einbürgerungsverfahren und Wartezeiten in Münster

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Svenja Schulze
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Frage von Marcel K. •

Bitte um Stellungnahme zu Einbürgerungsverfahren und Wartezeiten in Münster

Sehr geehrte Frau Schulze,

ich wende mich an Sie, da ich auf eine dringende Frage zur Einbürgerung im Bereich der Stadt

Münster aufmerksam machen möchte.

Nach aktuellen Informationen scheint es so, als würden in Münster derzeit kaum noch Einbürgerungsfälle abschließend bearbeitet werden. Zudem kommt es offenbar zu extrem langen Wartezeiten – teilweise bis zu vier Jahren nach Antragseingang.

Daher möchte ich Sie höflich um Auskunft bitten:

Stimmt es, dass in Münster aktuell kaum Einbürgerungen abgeschlossen werden?

Welche Gründe führen zu den außergewöhnlich langen Bearbeitungszeiten?

Welche Maßnahmen sind geplant, um die Verfahren wieder zu beschleunigen und den gesetzlichen Rahmen einzuhalten?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zu diesen Punkten Stellung nehmen könnten, da die lange Unsicherheit für viele Betroffene eine erhebliche Belastung darstellt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie die Situation der Einbürgerungsverfahren in Münster ansprechen. Die langen Wartezeiten sind für die Betroffenen sehr belastend, und ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst.

Gern möchte ich die Situation einordnen und auf Ihre Fragen eingehen:

Zunächst: Es ist nicht zutreffend, dass in Münster aktuell keine Einbürgerungen mehr abgeschlossen werden. Im Gegenteil – trotz der angespannten Lage wurden weiterhin Verfahren erfolgreich beendet. Im Jahr 2023 waren es 660 Einbürgerungen, im Jahr 2024 sogar 888. Im laufenden Jahr 2025 ist die Zahl etwas zurückgegangen, was jedoch auch mit den individuellen Besonderheiten einzelner Anträge zu tun hat.

Die Bearbeitungszeiten haben mehrere Ursachen. Seit Mitte 2024 ist die Zahl der Einbürgerungsanträge stark angestiegen. Hintergrund ist insbesondere die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und die nun grundsätzlich mögliche Mehrstaatigkeit. In Münster wurden 2019 noch 596 Anträge bearbeitet, 2023 bereits 2.049 und 2024 insgesamt 2.067.

Hinzu kommt, dass mit der Gesetzesänderung viele ältere Anträge nach früherem Recht wieder aufgenommen werden mussten. Nach altem Recht war häufig die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich. Diese Verfahren waren oft über Jahre „ruhend“, da die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit allein von den Herkunftsstaaten abhing. Durch die Reform konnten und mussten diese Verfahren nun weiterbearbeitet werden – zusätzlich zu den neu eingegangenen Anträgen. Das hat die Verfahrensdauer spürbar verlängert.

Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen Verfahren die Klärung der Identität – etwa durch die Vorlage gültiger Pässe – sehr aufwendig ist und Zeit in Anspruch nimmt.

Die Stadt Münster hat auf diese Entwicklung reagiert und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen. Dazu zählen unter anderem der Wegfall eines verpflichtenden Beratungstermins vor Antragstellung, ein erweitertes und zielgruppengerechtes Informationsangebot, der Ausbau digitaler Kommunikation mit anderen Behörden, die Optimierung interner Abläufe sowie eine verbesserte personelle Ausstattung. Seit November 2023 wurde die Personalsituation in der Staatsangehörigkeitsbehörde bereits verbessert. Weitere Optimierungen und rechtssichere Priorisierungen von Verfahren werden fortlaufend geprüft.

Auch politisch ist das Thema aufgegriffen worden: Der Rat der Stadt Münster hat sich mit der Situation befasst und die Verwaltung beauftragt, das Einbürgerungsverfahren weiterzuentwickeln, Wartezeiten zu verkürzen und die Einbürgerungszahlen zu erhöhen. Zudem ist vorgesehen, weiteren Personalmehrbedarf im Stellenplanverfahren anzumelden. Die fortschreitende Digitalisierung soll zusätzlich zu einer schrittweisen Beschleunigung beitragen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für mehr und schnellere Einbürgerungen eingesetzt. Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kommunen. Mit der Zulassung der Mehrstaatigkeit haben wir bereits Bürokratie abgeschafft. Alle Prüfungen von Ausnahmen bei Einbürgerungen, alle Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung von Deutschen im Ausland usw. fallen weg. Das bedeutet für Behörden jetzt mehr Zeit, sich z.B. um Einbürgerungsanträge zu kümmern. Durch den Anstieg der Zahl der Anträge steigt jedoch auch die Wartezeit. Die Länder und Kommunen haben die Zuständigkeit, ausreichend Personal zur Bearbeitung von Anträgen bereitzustellen. Einige Länder haben die Personalstellen massiv aufgestockt. In Münster bleibt die Zahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge allerdings kontinuierlich hoch. Die Situation ist deutschlandweit in vielen Kommunen ähnlich oder gar noch angespannter. Die Bearbeitungszeiten werden aber mittelfristig sinken.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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