Sehr geehrte Frau Schulze, werden Sie im Bundestag für oder gegen eine Neuauszählung der Stimmen zur letzten Bundestagswahl stimmen? Mit freundlichen Grüßen Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entscheidung des Deutscher Bundestag, den Antrag des BSW auf eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2025 abzulehnen.
Im demokratischen Rechtsstaat ist es von zentraler Bedeutung, dass jede Stimme zählt und korrekt gezählt wird. Die Stimmabgabe ist das wichtigste Mitbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger – deshalb gibt es ein klar geregeltes und transparentes Verfahren, um mögliche Unregelmäßigkeiten bei Wahlen zu prüfen.
Für die Überprüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Er geht vorgebrachten Vorwürfen nach. Jede einzelne Stimme ist wichtig, und der Schutz der Wahlrechtsgrundsätze – frei, gleich und geheim – hat höchste Priorität. Genau deshalb sieht das Wahlprüfungsrecht klare Maßstäbe vor. Eine flächendeckende Neu- oder Nachzählung aller Stimmen ist kein Automatismus, selbst wenn ein Wahlergebnis knapp ausfällt. Sie setzt vielmehr voraus, dass konkrete, überprüfbare Hinweise auf Wahlfehler vorliegen. Diese Anforderungen folgen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
In den Beratungen des Wahlprüfungsausschusses wurden alle vom BSW vorgetragenen Punkte sorgfältig geprüft. Dazu gehörten Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin sowie sämtlicher Landeswahlleitungen. Wo es einzelne Übertragungs- oder Erfassungsfehler gab, sind diese aufgeklärt und – soweit erforderlich – korrigiert worden. Entscheidend ist jedoch: Es konnten keine systematischen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die eine bundesweite Neuauszählung rechtlich begründen würden. Einzelne, bereits bereinigte Fehler in einem Massenverfahren wie einer Bundestagswahl rechtfertigen keinen Generalverdacht gegenüber dem gesamten Wahlergebnis.
Die Argumentation des BSW stützte sich zudem in erheblichem Maße auf statistische Annahmen und Vermutungen. Solche Überlegungen können Anhaltspunkte für Prüfungen liefern, ersetzen aber nicht den konkreten Nachweis mandatsrelevanter Wahlfehler. Knappheit allein begründet keinen Anspruch auf eine Neuauszählung aller Stimmen.
Schließlich geht es auch um das Vertrauen in unsere demokratischen Verfahren. Hunderttausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben am Wahltag verantwortungsvoll gearbeitet. Ohne belastbare Belege sollten wir dieses Engagement nicht durch pauschale Zweifel infrage stellen. Transparenz und Kontrolle ja – aber immer auf der Grundlage von Tatsachen und geltendem Recht.
Unabhängig davon wird in der Fraktion auch darüber beraten, wie das Wahlprüfungsverfahren künftig beschleunigt werden kann, damit nach einer Bundestagswahl zeitnah Klarheit über mögliche Wahlfehler besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
