Ist die CO2-Abgabe auf Wohnungsbestand möglicherweise verfassungswidrig?

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Svenja Schulze
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Frage von R.V. C. •

Ist die CO2-Abgabe auf Wohnungsbestand möglicherweise verfassungswidrig?

Sehr geehrte Frau Schulze ( 6.09.2021 ), ist die CO2-Abgabe auf Wohnungsbestand - also auf Wohnungen, die vor 2021 gebaut und vermietet wurden - möglicherweise verfassungswidrig? Denn Mieter/innen haben / hatten rückwirkend keinen Einfluß auf die Heizungstechnik! Für geplante und noch nicht vermietete Wohnungen mag es sinnvoll sein, doch bedenken sie bitte, dass es weniger Wohnungen wie Wohnungssuchende gibt und dass sich immer weniger Menschen eine Neubauwohnung leisten können, denn alleine die Kaltmieten steigen im Schnitt bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren und die Löhne dagegen nur um ca. 6% in 3 Jahren. Für die Anmietung einer Wohnung gelten die Kriterien Größe, Bezahlbarkeit, soziales Umfeld, Schulen, Ärzte, Arbeitsweg oder Kindergärten usw. Eine "Wahl" nach Heizungstechnik ist in der Realität unmöglich und ein schwerer Eingriff. Ist die CO2-Abgabe auf Wohnungsbestand deshalb möglicherweise verfassungswidrig?

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Antwort von
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Sehr geehrte/r R.V. C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen aufgeworfene Problematik des Mangels an bezahlbarem Wohnraum muss auch aus meiner Sicht dringend behoben werden. Dafür ist aber nicht der CO2-Preis maßgeblich, sondern die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Regulierung des Mietenmarktes. Deswegen fordert die SPD, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen, davon ein Viertel öffentlich gefördert. Außerdem schlägt die SPD überall da, wo es notwendig ist, einen Mietenstopp vor, d.h. keine Mietsteigerung über der Inflation. Und schließlich bin ich gemeinsam mit meiner Partei der Auffassung, dass der CO2-Preis von den Vermietenden getragen werden muss. Sie haben völlig Recht, dass Mieter*innen keinen Einfluss auf die Heizungstechnik haben und deshalb hier das Verursacherprinzip nicht greift. Leider ist dies an CDU/CSU gescheitert.

Verschiedene Rechtsgutachten haben zweifelsfrei belegt, dass die Einführung einer CO2-Bepreisung verfassungsmäßig unbedenklich ist. Wichtig war mir immer ein moderater Preispfad, der niemanden überfordert. Er fungiert vor allem als Lenkungsinstrument zu klimafreundlichem Verhalten, im Fall der Gebäude also zu energetischen Sanierungen und Modernisierungen der Heizungstechnik. Da dies nur in der Macht der Vermietenden liegt, gehört eine Regelung zu ihrer gerechten Beteiligung an den CO2-Preis-Kosten aus meiner Sicht auf die Liste der prioritären Vorhaben einer neu gebildeten Bundesregierung ohne die Union.

Meine Position finden Sie auch hier: https://rp-online.de/wirtschaft/schulze-pocht-auf-entlastung-von-mietern-bei-co2-preis_aid-56603003

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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