Lt. NTV vom 30.03.22 fordern Sie im Kampf gegen weltweiten Hunger den Verzicht auf Fleisch. Wie steht das im Einklang mit der Pflicht der Landwirte 4% ihrer Anbauflächen still zu legen ?

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Frage von Sabine B. •

Lt. NTV vom 30.03.22 fordern Sie im Kampf gegen weltweiten Hunger den Verzicht auf Fleisch. Wie steht das im Einklang mit der Pflicht der Landwirte 4% ihrer Anbauflächen still zu legen ?

Hält die Bundesregierung weiterhin an der Stillegungspflicht fest ?

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Sehr geehrte Frau B.,

ich möchte alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette zu einem nachhaltigeren Konsum und einer nachhaltigeren Nutztierhaltung auffordern. Aber ich verbiete niemandem, Fleisch zu essen, möchte aber zu einem bewussten Fleischkonsum anregen.

Wie ich im Interview dargelegt habe, würden durch die Reduzierung der Schweinefleischproduktion um 30 Prozent etwa ein Zehntel der Ackerflächen in Deutschland frei werden. Dies ließe theoretisch sowohl eine Stilllegung von 4 Prozent der Ackerfläche ab 2023 als auch eine Ausweitung des Getreideanbaus zu.

Aktuell führt der Konflikt zu keinen relevanten Versorgungsengpässen in Europa. Der Angriffskrieg auf die Ukraine droht die schwerste globale Hungerkrise der vergangenen Jahrzehnte in den ärmsten Ländern in Afrika, im Nahen Osten und in Asien auszulösen. Dem müssen wir entgegentreten mit einer Politik für globale Ernährungssicherheit. In diesem Sinne sind auch meine Äußerungen im Interview mit n-tv zu verstehen.

Ich freue mich, dass mein Vorschlag, ein Bündnis für globale Ernährungssicherheit zu schaffen, international Zuspruch gefunden hat.

Die Bunderegierung berät derzeit über sämtliche Konzepte und Ideen, um den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu begegnen. Einige Landesregierungen fordern eine (temporäre) Aussetzung der Stilllegungspflicht, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat kurzfristig eine Regelung auf den Weg gebracht, die es erlaubt, bestimmte ökologische Vorrangflächen zu nutzen. Der Aufwuchs auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen als Tierfutter wird freigegeben. Der Bundesrat hat am 8. April der Schnittnutzung ökologischer Vorrangflächen in diesem Jahr für die Futtermittelproduktion in Deutschland zugestimmt.

Trotz aktueller Krisen dürfen wir unsere mittel- und langfristigen Ziele zum Schutz der Umwelt und Biodiversität nicht aus dem Blick verlieren. Die Nutzung ökologischer Vorrangflächen zur Getreideproduktion steht unseren Bemühungen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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