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Sehr geehrte Frau Schulze, setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein? Wird dies in Ihrer Fraktion konkret bearbeitet? Bitte um kurze schriftliche Antwort. T. W.

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Frage von Thomas W. •

Sehr geehrte Frau Schulze, setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein? Wird dies in Ihrer Fraktion konkret bearbeitet? Bitte um kurze schriftliche Antwort. T. W.

Sehr geehrte Frau Schulze,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.

Aus meiner Sicht reicht die rein politische Auseinandersetzung mit der AfD nicht aus, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen. Ich möchte daher wissen, ob Sie sich dafür einsetzen, dass ein Verbotsverfahren durch die zuständigen Verfassungsorgane ernsthaft geprüft und gegebenenfalls beantragt wird.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich dazu stehen und ob das Thema innerhalb Ihrer Fraktion konkret bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,
    
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit dem Schutz unserer Demokratie auseinandersetzen.
    
Ich teile Ihre Sorge über die Entwicklung der AfD. Aus meiner Sicht hat sich die Partei in den vergangenen Jahren deutlich radikalisiert. Dabei gibt es gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass innerhalb der Partei Positionen an Einfluss gewonnen haben, die zentrale Grundprinzipien unseres Grundgesetzes infrage stellen.
    
Die SPD hat sich mit dieser Entwicklung intensiv auseinandergesetzt und auf ihrem Bundesparteitag im vergangenen Jahr eine klare Position beschlossen. Ausgangspunkt ist dabei die Überzeugung, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie heute vom Rechtsextremismus ausgeht. Die AfD trägt nach unserer Auffassung in erheblichem Maße dazu bei, rassistisches und völkisch-nationalistisches Denken zu normalisieren, die Menschenwürde einzelner Bevölkerungsgruppen infrage zu stellen und das Vertrauen in demokratische Institutionen zu untergraben. Sie nutzt Parlamente nicht nur zur politischen Auseinandersetzung, sondern missbraucht demokratische Verfahren immer wieder, um die parlamentarische Demokratie selbst verächtlich zu machen.
    
Die Radikalisierung der Partei ist nach vielerlei Einschätzung inzwischen nicht mehr auf einzelne Personen beschränkt. Der völkisch-nationalistische Flügel prägt die Partei und die zahlreichen Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen müssen der AfD als Partei insgesamt zugerechnet werden. Nach Auffassung der SPD reichen die entsprechenden Entwicklungen deshalb über einzelne Personen oder Strömungen hinaus. Deshalb sehen wir Anlass, nicht nur die politische, sondern auch die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der AfD zu führen.
    
Diese Debatte wird inzwischen auch durch neue juristische Analysen gestützt. Das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu der Einschätzung, dass die AfD gegen die Menschenürdegarantie und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstößt und ein Verbotsverfahren gute Erfolgsaussichten haben könnte. Über die Verfassungswidrigkeit und ein mögliches Verbot einer Partei entscheidet selbstverständlich allein das Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten zeigt aber, dass die Debatte heute auf einer deutlich weiterentwickelten verfassungsrechtlichen Grundlage geführt werden kann als noch vor einigen Jahren.
    
Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die SPD beschlossen hat, sich für eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung eines möglichen Verbotsverfahrens einzusetzen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, vorschnell einen Antrag einzureichen. Der Parteitagsbeschluss sieht vielmehr vor, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sämtliche verfügbaren Erkenntnisse systematisch zusammenträgt und diese durch unabhängige verfassungsrechtliche Gutachterinnen und Gutachter prüfen lässt. Wenn eine solche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes Verfahren vorliegen, halte ich es für geboten, dass eines der antragsberechtigten Verfassungsorgane einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellt.
    
Ich halte diesen Weg, für den wir uns auf unserem Parteitag entschieden haben, für richtig. Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Gerade deshalb muss ein solcher Antrag außerordentlich sorgfältig vorbereitet sein. Ein vorschnell eingeleitetes Verfahren, das vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, könnte dem Anliegen des Schutzes unserer Demokratie letztlich mehr schaden als nutzen.
    
Derzeit läuft noch ein gerichtliches Verfahren über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Das Ergebnis sollte abgewartet werden. 
    
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn ein mögliches Verbotsverfahren auf einer möglichst breiten Grundlage getragen würde. Denn beim Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollte es am Ende nicht um parteipolitische Unterschiede gehen, sondern um die gemeinsame Verantwortung der demokratischen Verfassungsorgane. Realistisch betrachtet ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass unmittelbar in den nächsten Wochen ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.
    
Gleichzeitig bleibt für mich klar: Ein Verbotsverfahren kann nur ein Teil der Antwort sein. Mindestens ebenso wichtig wie die rechtliche Auseinandersetzung mit der AfD ist es, den Ursachen ihres politischen Zuspruchs entgegenzutreten und das Vertrauen vieler Menschen in die Handlungsfähigkeit unseres demokratischen Staates zurückzugewinnen. Beides gehört für mich zusammen.
    
Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem wichtigen Anliegen an mich gewandt haben.
    
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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