Wie setzen Sie sich für die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ein?
Sehr geehrte Frau Schulze, ich bin Psychotherapeutin, meine Verantwortung umfasst Versorgung für behandlungsbedürftig psychisch erkrankte, oft suizidale, sich selbst verletzende und nach dem Aufenthalt in geschlossenen Psychiatrien ambulant zu therapierende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Zum 01.04.2026 soll die Vergütung psychotherapeutischer Leistung um 4,5% gesenkt werden.Ich bitte Sie im Wahljahr 2026 um Klärung und Unterstützung in den berufspolitisch wichtigen Punkten:
*angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!
*gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!
*Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!
*Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psycotherapeutischer Leistungen!
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten aufmerksam machen. Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema ernst nehmen und wir Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Psychotherapeut:innen, die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.
Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.
Zur konkreten Situation:
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte.
• Pressemitteilung des GKV-SV vom 12. März 2026 - Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp)
• Pressemitteilung der KBV vom 12. März 2026 - KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt (https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt)
Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann.
Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
