Frage an Sylvia Linn bezüglich Verbraucherschutz

Sylvia Linn
CDU
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Frage von Manfred R. •

Frage an Sylvia Linn von Manfred R. bezüglich Verbraucherschutz

Darf sich Strafe(n) lohnen?

Die bestehende Rechtslage ermöglicht es, dass die Behörde, die Strafen ausspricht, die Einnahmen daraus für sich behalten darf.
Behörden können also völlig legal – durch Aussprache von Strafen – Geldeinnahmen für sich generieren.

Damit dieses Rezept zu einem einträglichen Geschäft wird, müssen Millionen an Einnahmen her. Nach Angaben der Stadt Duisburg verschlingen die Kosten der Ordnungshüter und die Verwaltung der Knöllchen etwa 90% der Einnahmen.
Um also beispielsweise 1Million Euro dem Stadtsäckel zuführen zu können, müssen 10 Millionen aus Bußgeldern eingenommen werden!

Dies führt dazu, dass mittlerweile jeder Stadtbürger, ob gerade geboren oder schon 100 Jahre alt, statistisch mindestens einmal pro Jahr zur Kasse gebeten wird, mit steigender Tendenz.

Dies fußt auf Zahlen des Ordnungsamts. Die Zahlen der Polizei kommen noch hinzu.
Jeder, der glaubte, dass Strafe ein Einzelfall sein muss, weil ihr ein Vergehen gegen die allgemein akzeptierte Ordnung zugrunde liegt, wird hier widerlegt.
Die Einnahmen konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Fahrer und Halter von PKW.
Die Länder haben durch ihre Anpassungsgesetze dieses Vorgehen ermöglicht. Die Landespolitik könnte die Situation politisch verändern.
Die Abzockerei unter dem Mantel des Ordnungsrechts ist wahrscheinlich ein Mosaikstein in der Antwort auf die Frage, warum die Piraten so regen Zulauf haben.
Sie fördert jedenfalls die Verödung der Innenstädte.

Deshalb meine Frage: Beabsichtigen Sie, beabsichtigt Ihre Partei die bestehende Rechtslage zu ändern, die zu der – in meinen Augen – katastrophalen Situation führt, dass sich Strafe(n) lohnt, dass Behörden nur genügend Strafen aussprechen müssen, um sich finanziell zu sanieren?

Werden Sie, wird Ihre Partei dem Grundgesetz, dem Artikel 2, wieder zu mehr Geltung verhelfen, indem der Missbrauch der Einschränkung der Freiheitsrechte im Namen des Ordnungsrechts, aber in Wahrheit zu fiskalischen Zwecken, unterbunden wird?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rohde,

die Frage ist sehr spannend.
Es wird immer wieder diskutiert, wie man Bürgerinnen und Bürger dazu bringen kann, sich an Regeln zu halten, die im Interesse der allgemeinen Sicherheit und Ordnung aufgestellt wurden. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist für mich, dass nur die jenigen, die gegen geltendes Recht verstoßen, auch dafür aufkommen, solange wir von Ordnungswidrigkeiten sprechen, für die andere Strafreglungen (z. B. Haftstrafen) unangemessen erscheinen. Vor dem Hintergrund empfinde ich es als fair, dass die Kosten für die Kontrolle aus den Einnahmen finanziert werden, ohne andere Steuerzahler dafür zur Kasse zu bitten. Wenn ich z. B. an die Vermüllung in unseren Naherholungsgebiete (z.B. Toeppersee) denke, stellt sich sogar die weitergehende Frage, wie man hier für Sauberkeit und Ordnung sorgen kann. Hier wäre eine Option den Ordnungsdienst so auszubauen, dass mit den Einnahmen aus Verwarnungen die Ordungskräft bezahlt werden können. Eine Maßnahme, die dazu beitragen könnte, unsere Umwelt sauber zu halten und das Image unserer Stadt zu verbessern. Es sollen keine Überschüße aus Verfstößen gegen geltendes Recht erwirtschaftet werden, aber die Einnahmen dürfen durchaus kostendeckend sein. In diesem Maße halte ich es für durchaus sinnvoll, an der ein oder anderen Stelle mehr zu kontrollieren und die Kontrollen auch entsprechend auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Linn