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Drucksache 21/5158 21. Wahlperiode Kleine Anfrage 01.04.2026 GRÜNE fragen die Bundesregierung mit 26 Fragen zur Wohnungs- und Mietenpolitik. Warum nicht zum Austausch der HeizkostenVO gegen VDI 2077

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Sylvia Rietenberg
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Frage von Manfred G. •

Drucksache 21/5158 21. Wahlperiode Kleine Anfrage 01.04.2026 GRÜNE fragen die Bundesregierung mit 26 Fragen zur Wohnungs- und Mietenpolitik. Warum nicht zum Austausch der HeizkostenVO gegen VDI 2077

Als uns bekannt wurde, dass man in einer Wohnanlage - GdWE mit einfacher Mehrheit die HeizkostenVO gegen die VDI 2077 (Berechnungsmethode vom Verband deutscher Ingenieure) austauschen kann, haben wir die Bundestagsausschüsse sowie Ministerien informiert.

Der Mieter mit 30 m² muss jetzt 322 € oder 25 % mehr bezahlen. Der Aufschrei der GRÜNEN ist ausgeblieben. Keine Frage nach der Zulässigkeit, einer Prüfstelle von Berechnungsmethoden wurde gestellt. Scheinbar gibt es keine Prüfung der Berechnungssysteme.

Bei einer Wohnanlage mit 20, 30 und mehr Bewohnern sollte eine staatliche Verordnung nicht einfach ausgetauscht werden können. Erforderlich wäre auch, dass der betroffene Bewohner nachvollziehbar informiert wird, wenn er schon kein Einspruchsrecht besitzt. Das ist schon deshalb unverständlich, da der Gesetzgeber für die Korrektur falscher Wohnflächen die Einstimmigkeit verlangt.

Ist für Sie das einseitige Eintreten der GRÜNEN für die Mieter damit nicht unglaubwürdig?

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