Können Sie mitteilen respektive anfragen warum die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ trotz Gerichtsurteil vom Familienministerium, nach wie vor nicht veröffentlicht wird?

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dirk S. •

Können Sie mitteilen respektive anfragen warum die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ trotz Gerichtsurteil vom Familienministerium, nach wie vor nicht veröffentlicht wird?

Sehr geehrte Frau Rößner, ich beziehe mich auf das Urteil:
Gericht: VG Berlin 2. Kammer
Entscheidungsdatum: 09.08.2021
Aktenzeichen: 2 K 281.19
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2021:0809.2K281.19.00
Dokumenttyp: Urteil

Ich verfolge die Studie schon seit der Beauftragung durch Frau Schwesig im Jahr 2015/2016, zunächst aus eigner Betroffenheit nunmehr aus Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk S., Mainz

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage, leider kann ich ihnen hier keine neuen Ergebnisse liefern. Das Projekt "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist im November 2015 gestartet und die Arbeiten an der Studie mussten nunmehr aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt werden. Grund dafür ist ein am 22. Februar 2021 beim Bundesfamilienministerium eingegangener Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Noch ist es uns nicht bekannt, ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden können oder hier noch weitere Daten erhoben werden müssen. Neue Informationen zur Veröffentlichung der Studie werden unter folgendem Link bekannt gegeben werden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aktueller-stand-der-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht--176860

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

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