Warum lassen Sie beim GKV-BStabG (Streichung Cannabisblüten) ein lebensgefährlichesChaos zu? Kassen, Ärzte und Apotheken wissen weder ab wann es gilt, noch ob es Bestandsschutz gibt?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Philipp R. •

Warum lassen Sie beim GKV-BStabG (Streichung Cannabisblüten) ein lebensgefährlichesChaos zu? Kassen, Ärzte und Apotheken wissen weder ab wann es gilt, noch ob es Bestandsschutz gibt?

Am 10.07.26 wurde das GKV-BStabG verabschiedet, das Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung streicht (Paragraf 31 Abs. 6 SGB V). Für mich als multimorbiden Patienten ist diese Therapie nachweislich lebensrettend.

Sie hinterlassen in der Praxis ein Desaster:

1. Stichtag-Chaos: Apotheken und Verbaende streiten, ob die Streichung zum 01.01.2027 oder wegen Art. 8 i.V.m. Art. 1 Nr. 12c direkt nach Verkündung gilt.

Es drohen Lieferstopps von heute auf morgen.

2. Kein Bestandsschutz: Das Gesetz enthält keine Altfallregelungen fuer Patienten mit unbefristeter Kostenübernahme

Dieses Chaos bedeutet für Schwerstkranke pure Existenzangst. Wie rechtfertigen Sie dieses Versagen? Was unternehmen Sie sofort, um Bestandsschutz zu garantieren, bevor uns die Medizin entzogen wird?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

ich kann nachvollziehen, warum Sie angesichts Ihrer persönlichen Situation von einem „lebensgefährlichen Chaos“ sprechen. Wenn eine Therapie über längere Zeit erfolgreich ist und für einen schwer erkrankten Menschen einen entscheidenden Unterschied macht, geht es bei einer solchen gesetzlichen Änderung eben nicht nur um eine abstrakte Regelung im Sozialgesetzbuch. Es geht um die konkrete Frage, ob die bisher wirksame Behandlung fortgeführt werden kann.

Gerade für Patientinnen und Patienten, die bereits seit längerer Zeit erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden, ist die Neuregelung ein Einschnitt. Ihre Sorge, dass eine bewährte Therapie nicht einfach von heute auf morgen durch eine andere Behandlung ersetzt werden kann, kann ich daher gut nachvollziehen.

Das GKV-BStabG war vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Die Krankenkassen sind seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert. Ohne Gegenmaßnahmen drohte das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anzusteigen. Die Bundesregierung hatte deshalb die Finanzkommission Gesundheit mit Vorschlägen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beauftragt. Eine Empfehlung dieser Kommission war, Cannabisblüten künftig von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung auszuschließen und insbesondere standardisierte Cannabisextrakte weiterhin zu erstatten. Damit sollten Einsparungen von mindestens 130 Millionen Euro jährlich erreicht werden.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten allerdings keineswegs die einzig mögliche Lösung. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für Alternativen eingesetzt. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise gewesen, die Vergütung beziehungsweise den von der GKV zu übernehmenden Preis für Cannabisblüten deutlich abzusenken, statt die Erstattungsfähigkeit vollständig zu streichen. Damit hätte ebenfalls ein Beitrag zur Ausgabenbegrenzung geleistet werden können, ohne Patientinnen und Patienten, die erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden, vollständig aus der GKV-Erstattung herauszunehmen. Für diesen Weg konnten wir uns innerhalb der Verhandlungen der Koalition letztlich nicht durchsetzen. Die Streichung der Erstattungsfähigkeit wurde Bestandteil des Gesamtkompromisses.

Die Situation derjenigen Patientinnen und Patienten, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden, haben wir als SPD-Fraktion im Blick und haben auch nach der Gesetzesverabschiedung noch versucht Konkretisierungen zu erreichen. Das Gesetz enthält leider keine ausdrückliche Bestandsschutzregelung für die laufenden Therapien. Der für Medizinal-Cannabis zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves hat sich deshalb gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit ausdrücklich dafür eingesetzt, zumindest für bereits laufende und erfolgreiche Therapien einen Bestandsschutz zu ermöglichen. Das BMG hat daraufhin mitgeteilt, dass der Leistungsausschluss auch bereits begonnene Therapien erfasse und ein Bestandsschutz nicht vorgesehen sei. Das bedauern wir ausdrücklich.

Gerade bei multimorbiden Patientinnen und Patienten kann eine solche Umstellung erheblich sein. Eine andere Darreichungsform oder ein anderes Cannabisarzneimittel ist nicht automatisch medizinisch gleichwertig für jeden einzelnen Menschen. Deshalb halte ich es für richtig und notwendig, die konkreten Auswirkungen dieser Regelung sehr genau zu beobachten.

Auch die Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die fehlenden Bestands- und Übergangsregelungen kritisiert und eine Lösung für die betroffenen Patientinnen und Patienten gefordert. Diese Forderung halte ich angesichts der Situation für nachvollziehbar.

Die politische Arbeit ist für uns an dieser Stelle deshalb nicht beendet. Wir werden sehr genau darauf schauen, was tatsächlich in der Versorgung passiert. Können Patientinnen und Patienten, die mit Cannabisblüten erfolgreich eingestellt waren, ihre Therapie angemessen fortsetzen? Kommt es bei notwendigen Umstellungen zu gesundheitlichen Verschlechterungen? Und werden die mit der Streichung begründeten Einsparungen tatsächlich erreicht?

Gerade der letzte Punkt ist für mich wichtig. Sollte sich zeigen, dass Patientinnen und Patienten ihre bisherigen Therapieerfolge nicht angemessen fortsetzen können, dass es zu erheblichen gesundheitlichen Verschlechterungen kommt oder dass die mit der Regelung verbundenen Einsparziele nicht erreicht werden, muss diese Entscheidung erneut auf den politischen Prüfstand. Die erwartete finanzielle Entlastung war nämlich ein wesentliches Argument für diese Regelung. Wenn sich also herausstellen sollte, dass notwendige Therapieumstellungen an anderer Stelle erhebliche Zusatzkosten verursachen oder die erwarteten Einsparungen nicht eintreten, muss diese Regelung selbst erneut politisch bewertet werden.

Unabhängig davon ist mir wichtig, zwischen der Frage der GKV-Erstattung und der grundsätzlichen Frage des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu unterscheiden. Die Cannabisreform der vergangenen Wahlperiode war ein wichtiger gesundheitspolitischer Fortschritt. Durch die Herausnahme von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht wurde der Zugang für viele Patientinnen und Patienten erheblich erleichtert. Diesen Fortschritt wollen wir erhalten.

Deshalb sehen wir auch Bestrebungen kritisch, den Zugang zu medizinischen Cannabisblüten auf Privatrezept erneut unnötig einzuschränken. Gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium haben wir deutlich gemacht, dass wir den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes in seiner bisherigen Form nicht unterstützen.

Mir ist bewusst, dass all diese politischen und gesetzgeberischen Hintergründe Ihre persönliche Situation nicht weniger belastend machen. Wenn Sie auf eine Therapie angewiesen sind, die Ihnen nach Ihrer Erfahrung entscheidend hilft, ist der mögliche Verlust der Kostenübernahme keine abstrakte gesundheitspolitische Frage, sondern eine konkrete Belastung.

Wir konnten die vollständige Streichung der GKV-Erstattung von Cannabisblüten im Gesetzgebungsverfahren nicht verhindern. Wir haben uns für eine alternative Ausgestaltung eingesetzt, die aus unserer Sicht Einsparungen ermöglicht hätte, ohne Patientinnen und Patienten mit erfolgreichen Cannabisblütentherapien vollständig aus der Erstattung herauszunehmen. Damit konnten wir uns innerhalb der Koalition aber im Rahmen der Gesamtverhandlungen, die wiederum auch andere, für uns wichtige Verbesserungen erreichten, letztlich nicht durchsetzen.

Gerade deshalb werden wir die weitere Entwicklung und insbesondere die Auswirkungen auf Menschen mit bereits laufenden, erfolgreichen Therapien aufmerksam verfolgen. Ich halte es für wichtig, dass die Erfahrungen der betroffenen Patientinnen und Patienten dabei nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern zum Maßstab für die weitere politische Bewertung werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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