Frage an Thomas Gebhart bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Gebhart
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Frage von Heiner B. •

Frage an Thomas Gebhart von Heiner B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Thomas,

die türkische Regierung hat 30 weitere Veranstaltungen zur Werbung für das umstrittene Verfassungsreferendum in der Türkei in Deutschland geplant.
Wir - die Bürger unseres Landes - mussten uns bei den beiden bereits stattgefundenen Veranstaltungen als Nazis beschimpfen lassen, es wurde teilweise für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei geworben, Herr Erdogan hat mit einem Aufstand gedroht, sollte man ihn in Deutschland nicht reden lassen. Bei einer Veranstaltung dieser Art wurde ein Journalist von türkischen Teilnehmern tätlich angegriffen.
Zur aktuellen Situation der Freiheits- und Menschenrechte, der Meinungsfreiheit und der Unagbängigkeit der Justiz in der Türkei muss nichts mehr gesagt werden.

Nun gibt der § 47 Aufenthaltsgesetz unseren Ausländerbehörden ein wirksames Instrument der Untersagung dieser geplanten "Wahlwerbeveranstaltungen" an die Hand. Insbesondere die Bestimmung des § 47, Abs. 1, Ziff. 1 ist dafür gut geeignet:
"Die politische Betätigung eines Ausländers kann beschränkt oder untersagt werden, soweit sie ... die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet"
Und mindestens die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch diese Veranstaltungen beeinträchtigt!
Wie ist Deine Position zu entsprechenden Verboten und würdest Du die Ausländerbehörden Deines Wahlkreises ermuntern, solche Verbote auszusprechen?

Liebe Grüße
Heiner Butz, Bellheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Butz,

ich bin der festen Überzeugung, dass die deutsche Meinungsfreiheit nicht für den Wahlkampf ausländischer Politiker missbraucht werden darf, die in ihrem Land rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien abschaffen wollen. Auch wenn ich keine Weisungsbefugnis über die Behörden vor Ort habe, hielt und halte ich es für unsere Aufgabe, alle rechtlichen und politischen Mittel zu prüfen und einzusetzen, um derartige Wahlkampfauftritte zu verhindern. Insbesondere dann, wenn damit Konflikte aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden.
Die Ankündigung der Türkei, auf Auftritte in Deutschland zu verzichten, werte ich vorsichtig als Zeichen, dass die diplomatischen Kanäle zielführend genutzt worden sind.

Mit besten Grüßen
Thomas Gebhart

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