Wann erlauben Sie den Selbsteinbau von Split-Klimaanlagen?
Sehr geehrter Herr Gebhart
Aktuelle Hitzesommer treffen Deutschland unvorbereitet: Split-Klimaanlagen sind selten, teils durch öffentliche Vorgaben, Vermieter, oder WEGs verboten.
Hinzu kommt der Handwerkzerzwang: Er soll klimaschädliche oder gefährliche Installationen verhindern, gilt inzwischen aber selbst für natürliche Kältemittel wie Propan (R290). Eine typische Anlage enthält 300-600 g. Selbst bei vollständigem Verlust (zwei linke Hände) entstehen nach aktuellem GWP nur wenige Gramm CO2e; (Alter GWP 3: 1,8 kg CO2e). Dagegen setzt eine 5-kg-Grillflasche bei der Verbrennung rund 15 kg CO2 frei, das entspricht ein paar Grillabenden - da darf jeder selbst anschließen. R290 ist tw. brennbar, doch geringe Füllmengen, Raumgrößen und normgerechte Geräte begrenzen das Risiko technisch. Handwerkermangel bedingt Termine in 6-9 Monaten.
Warum bleibt der vollständige Selbsteinbau, selbst mit QC, daher verboten? Wäre hier mehr Pragmatismus im kleinen anstatt Verbotskultur nicht angebracht?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrem ersten Punkt: Es gibt es ein aktuelles Urteil des BGH. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann. Gerne möchte ich auf das gesamte Urteil verlinken: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026130.html
Die aktuellen Einschränkungen für einen Selbsteinbau gehen vor allem auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Demnach droht bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Leib und Leben, die der Gesetzgeber in diesem Fall minimieren will.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart
