Haben Sie für oder gegen die Wahlrechtsreform gestimmt, die am 31.01. vom Hessischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde? Welche Folgen wird dies haben?
Guten Tag Herr Hering,am 31.01.26 hat das Hessische Verfassungsgericht die Wahlrechtsreform als verfassungswidrig eingestuft. (1) Dies ist, wenn ich mich an die Debatte erinnere, war abzusehen oder wurde zumindest vermutet, dass dies der Fall ist. Meine Frage: Haben Sie für oder gegen das Gesetz gestimmt?Welche Folgen wird es haben, dass eben keine Gesetze erlassen werden, die eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit haben?Welche Konsequenzen wird es für die Politiker haben, die dies vorangetrieben haben, wie Innenminister Poseck`(2) , oder das Gesetz mitgeschrieben haben?Wie Sie wissen, sind Reflexion, Fehleraufarbeitung und das Ableiten von Konsequenzen zentrale Aspekte jeder Demokratie. Daher diese Frage.Danke für eine ehrliche Antwort.
F.B(1) https://www.fr.de/hessen/kommunalwahl-hessen-ere1519100/in-hessen-ist-verfassungswidrig-wahlrecht-fuer-kommunalwahlen-94143969.html(2) https://tinyurl.com/3zwtk4jw
Sehr geehrter Herr B.
Ich habe dem Gesetz nicht nur zugestimmt, sondern mich explizit für die Änderung des Auszählsystems eingesetzt und dies untermauert mit meiner Argumentation, von der ich noch heute überzeugt bin: So kann die Zersplitterung von Kommunalvertretungen abgemildert werden, besonders aber auch eine Ungerechtigkeit. Ich persönlich sehe nämlich eine nicht gegebene Stimmwertgleichheit, wenn Einzelpersonen mit beispielsweise weniger als 0,7 Prozent der Stimmen in die Vertretung einziehen, größere Gruppierungen aber unverhältnismäßig mehr Stimmenanteile benötigen, um den zweiten Sitz zu erlangen.
Die Zersplitterung und zunehmende Einpersonenabordnungen, die sich dann untereinander zu teils merkwürdigen und instabilen Fraktionen zusammenschließen, erschweren die politische Gestaltung aus der Mitte heraus.
Das auch von mir bevorzugte Auszählverfahren nach D`Hondt hätte hier in bestimmten Konstellationen abmildern können und stellt keine Verwerflichkeit dar. Vielmehr wurde es auch in der Vorzeit in Hessen angewandt und wird auch heute noch in anderen Bundesländern angewendet.
In der Anhörung wurde dennoch kritisiert, und der Ausgang der gerichtlichen Überprüfung war nicht absehbar. Keineswegs spreche ich von einer bereits im Vorhinein abzusehenden Aussichtslosigkeit, weshalb ich es für richtig gehalten habe, den Schritt zu gehen.
Die Folgen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs sind ganz klar: Das Gesetz wird in der vorgetragenen Form und Auszählvorgabe nicht zur Anwendung kommen und die Kommunalwahlen weiter nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Zur Demokratie und einen handlungsfähigen Rechtsstaat gehört es unvermeidlich, gerichtliche Entscheidungen zu akzeptieren und umzusetzen.
Daran ändert auch meine persönliche Sichtweise nichts.
Dennoch sollte sich für die Zukunft kein Politiker davon abhalten lassen, nach seiner Überzeugung zu handeln, sofern nach demokratischen Vorgaben und im rechtsstaatlichen Rahmen. Es sei denn, ein Vorhaben sei ganz klar von Anfang an zum Scheitern verurteilt, ohne Aussicht auf Erfolg. Dann würde dieses aber auch niemand weiter verfolgen bzw. Anpassungen vornehmen. Das sehe ich aber im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren keinesfalls.
In Übrigen weise ich auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 13. Dezember 2025 hin samt meinem Mandatsverständnis von Überzeugung und Gewissen innerhalb der rechtsstaatlichen Leitplanken.
Mit freundlichen Grüßen
