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Wie unterstützen Sie als Abgeordneter für den Landkreis, dass dieser seiner gesetzlichen Pflicht zur Gewährung von Leistungen an behinderte Menschen nachkommt, gerichtliche Entscheidungen befolgt?

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Thomas Hering
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Frage von Dorothea D. •

Wie unterstützen Sie als Abgeordneter für den Landkreis, dass dieser seiner gesetzlichen Pflicht zur Gewährung von Leistungen an behinderte Menschen nachkommt, gerichtliche Entscheidungen befolgt?

Sehr geehrter Herr Hering, Leistungen an behinderte Menschen sind Pflichtaufgaben des Landkreises. Im Fall des schwerbehinderten Jungen (GdB 80, Merkzeichen G B H) wurde das gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsermittlungsverfahren nie durchgeführt. Statt individueller Prüfung erfolgten pauschale Kürzungen oder Ablehnungen – sogar laut Rundschreiben des Jugendamtes an Schulen. Ein Vergleich des VG Kassel von 2022 wurde nur kurz beachtet, danach ignoriert. In der Akte findet sich ein irrtümlich abgeheftetes Schreiben einer Anwältin, das belegt, dass der Landkreis Fulda auch in anderen Fällen Gerichtsbeschlüsse missachtet. Für die Jahre 2023/24 läuft ein Verfahren wegen ausstehender Zahlungen, darunter nicht gezahlte Sozialabgaben für die Teilhabeassistenz. Für längere Zeiträume fehlen Bescheide vollständig. Das HMSI prüft inzwischen eine Fachaufsichtsbeschwerde. Es geht hier um Diskriminierung und rechtswidriges Verwaltungshandeln – kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.

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