Frage an Thomas Hitschler bezüglich Bundestag

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Thomas Hitschler
SPD
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Frage von Marion S. •

Frage an Thomas Hitschler von Marion S. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Hitschler,
Was unternehmen Sie, damit eine Mehrheit für eine Verkleinerung des Bundestags stattfindet?
Es hat sich gezeigt, dass es sehr gut im kleinen Rahmen funktioniert und sehr viele Kosten gespart werden, zudem wir aufgrund unserer Situation zum tranzparenten Wirtschaften ausgerichtet srin müssen.
Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Suer,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine Fraktion ihre Position hierzu wie folgt festgelegt: Eine Reform des Wahlrechts ist nötig, um die Arbeits- und Handlungsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu erhalten. Die eventuellen finanziellen Belastungen haben wir selbstverständlich auch bedacht, haben sie aber nicht als ausschlaggebend berücksichtigt. Es kommt darauf an, eine Lösung zu finden, die faire und nachhaltige ist. Nicht darum, die billigste Lösung zu finden.
Das personalisierte Verhältniswahlrecht hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Durch Veränderungen in den politischen Kräfteverhältnissen und eine Auffächerung des Parteiensystems ist der Deutsche Bundestag bei der Wahl 2017 auf 709 Abgeordnete angewachsen. Aktuelle Umfragen und Berechnungen deuten darauf hin, dass die nächste Bundestagwahl zu einem weiteren Aufwuchs in Richtung 750 oder 800 Bundestagssitze führen könnte.
Eine Reform muss darauf zielen, die bewährten Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts zu erhalten und zugleich die Zahl der Mitglieder des Bundestages wirksam zu begrenzen. Und sie muss dafür sorgen, dass eine paritätische Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern erreicht werden kann.
Keiner der in der Vergangenheit vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts kann alle der genannten Ziele gewährleisten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ergibt sich daraus die Notwendigkeit, weitere Reformoptionen in Betracht zu ziehen und sorgfältig zu prüfen. Wir halten es deshalb in einem ersten Schritt für erforderlich, mit Wirkung zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze zu beschließen, um einen weiteren Mandatsaufwuchs zu verhindern und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden.
In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet.

Im Einzelnen schlagen wir vor:
1. Übergangsregelung für die kommende Wahl
• Die Regelgröße des Bundestages bleibt bei 598 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299.
• Zur Wahl werden nur Parteien zugelassen, deren Landeslisten paritätisch besetzt sind.
• Als maximale Obergrenze wird die Zahl von 690 Abgeordneten im Gesetz festgeschrieben.
• Bis zur Erreichung der Obergrenze werden alle Überhang- und Ausgleichsmandate entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses zugeteilt. Dabei entfällt der 2013 eingeführte erste Verrechnungsschritt.
• Alle über die Obergrenze hinausgehenden Überhangmandate werden nicht mehr zugeteilt. Der Zweitstimmenproporz bleibt erhalten.
• Die Übergangsregelung bleibt bis zur Umsetzung der Ergebnisse der Reformkommission in Kraft.

2. Einsetzung einer Reformkommission
• Die Reformkommission setzt sich detailliert mit allen Reformoptionen auseinander und gibt eine Empfehlung für ein nachhaltiges Wahlrecht ab.
• Die Reformkommission entwickelt Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit.
• Die Reformkommission setzt sich aus Abgeordneten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen.

Die Idee einer Reformkommission begrüße ich ausdrücklich, da ich eine solche bereit in der vergangenen Wahlperiode gefordert. Diese könnte auch spannende Fragen, wie etwa die Einführung von Paritätsregelungen diskutieren. Denn Gleichberechtigung und gleiche Repräsentation von Frauen und Männern in den Parlamenten ist leider doch nicht so selbstverständlich, wie wir alle geglaubt haben. Der geringe Frauenanteil im aktuellen Bundestag – der niedrigste seit der Wiedervereinigung – ist ein trauriges Zeugnis dafür.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und stehe gerne weiter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler

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