Portrait von Thomas Huber
Antwort von Thomas Huber
CSU
• 08.11.2021

Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.

Portrait von Thomas Huber
Antwort von Thomas Huber
CSU
• 24.01.2020

(...) In der Regel haben die Mitarbeiter der Jugendämter guten Grund, in Familien, in denen das Wohlergehen der Kinder akut gefährdet ist, einzugreifen. Das bestätigen auch die zahlreichen Petitionen, die wir bei uns im Ausschuss behandeln: In fast allen Fällen ist auch nach einer Untersuchung der individuellen Fälle durch die Bezirksregierungen bzw. (...)

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thomas Huber
Thomas Huber
CSU
E-Mail-Adresse