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Was denken Sie über die Glaubwürdigkeit und Anständigkeit Deutschlands, wenn Afghanen mit Aufnahmezusage von uns den Taliban ans Messer geliefert werden?

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Thomas Jarzombek
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Frage von Jörg B. •

Was denken Sie über die Glaubwürdigkeit und Anständigkeit Deutschlands, wenn Afghanen mit Aufnahmezusage von uns den Taliban ans Messer geliefert werden?

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-razzia-ortskraefte-100.html

Wie können Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren, daß die Deutsche Regierung ihre Versprechen mit fadenscheinigen und schäbigen Argumenten bricht und Menschen, die von uns eine Aufnahmezusage erhalten haben, in die Hände der Taliban ausliefert?
Wenn es denn erschlichene Zusagen sein sollten, oder Sicherheitsbedenken bestehen, dann müssen unsere Staatsorgane dies zügig und transparent feststellen. Ein Verschleppen dieser Verfahren, das Angebot einer “Abfindung”, künstliche juristische Hürden und die Postulierung von fehlendem “politischen Interesse” ist in meinen Augen der Gipfel der Schamlosigkeit.
Soll all das nur der Möglichkeit dienen, eine Handvoll krimineller Afghanen abschieben zu können?
Können Sie den Afghanistan-Veteranen der Bundeswehr in die Augen sehen?
Muß ich mich schämen, ein Deutscher zu sein?
Mit Grüßen aus Norwegen,
Jörg B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Bundesregierung hat lediglich das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der Vorgängerregierung beendet. Dieses richtete sich nicht an sog. Ortskräfte, also an afghanische Staatsangehörige, die aufgrund ihrer früheren Beschäftigung für Deutschland in ihrem Land gefährdet waren. Vielmehr erfasste das Bundesaufnahmeprogramm der früheren Regierung in erster Linie afghanische Staatsangehörige, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet galten. Wir als CDU/CSU haben uns immer für die Unterstützung und Aufnahme von Ortskräften in Deutschland ausgesprochen.

Bei zahlreichen afghanischen Staatsangehörigen sind die Verfahren aus dem ehemaligen Bundesaufnahmeprogramm noch nicht abgeschlossen. Für das weitere Vorgehen muss hier unterschieden werden:
1.    Wenn im Einzelfall eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage für die Bundesrepublik Deutschland aus der Vergangenheit vorliegt, durchläuft die Person das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung. Auch nach verbindlicher Aufnahmezusage ist – wie das OVG Berlin-Brandenburg erst kürzlich entschied - eine Sicherheitsüberprüfung durch persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (Beschluss vom 26. August 2025, Az: 6 S 51/25). Diese strengen Einreisevoraussetzungen der Rechtsprechung müssen aufgrund der Gewaltenteilung auch von der Bundesregierung respektiert werden. Bei positivem Verfahrensabschluss erfolgt grundsätzlich die Aufnahme. 
2.    Wenn keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Sicherheitsüberprüfung negativ verläuft, wird eine Aufnahme nicht stattfinden. 
Wichtig ist: Die Personen befinden sich in verschiedenen Stadien des Ausreiseverfahrens. Es findet jeweils eine Prüfung des Einzelfalles statt. Grundsätzlich können sich in jedem Verfahrensstadium Erkenntnisse ergeben, die zu einem Widerruf der Zusagen führen.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek
 

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