Frage an Thomas Lutze bezüglich Familie

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Thomas Lutze
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Frage von Oliver Z. •

Frage an Thomas Lutze von Oliver Z. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lutze.

Wie stehen Sie zur Neuregelung des §1626a BGB vom 19.05.2013, mit der nicht verheirateten Vätern der Klageweg eröffnet wurde, im Falle einer Verweigerung zur anteiligen Sorgeübertragung seitens der Mutter?

Ich sehe hier weiterhin eine Diskrimierung! Nicht verheiratete Väter werden auf den Klageweg gezwungen, mitunter in jahrelange Gerichtsverfahren durch die Instanzen. Was glauben Sie, wie erleben aufwachsende Kinder ihre Eltern, die sich bei Gerichten streiten müssen, der Vater keine Verantwortung am Kind übernehmen darf und die Mutter alle Entscheidungen alleine trifft? Entspricht es dem Kindeswohl, die eigenen Eltern mit diesem erheblichen Ungleichgewicht im Machtgefüge zu erleben?

Artikel 6, Absatz 5 GG fordert die Gleichstellung aller Kinder als staatlichem Auftrag.

Sind Sie in der Position mir Statistiken zukommen zu lassen, inwiefern sich die Neuregelung von §1626a BGB in sorgerechtlichen Verfahren bei den Gerichten bisher ausgewirkt hat, in Bezug auf positiven oder negativen Ausgang, bis zu welchen Instanzen geklagt werden musste, über Anzahl der Verfahren vor und nach Gesetzesänderung sowie während der Phase der Übergangsregelung 2010-2013 durch damalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Ich bin als unmittelbar Betroffener in der Position innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu erheben. Könnte DIE LINKE mich hierbei in der Antragstellung unterstützen?

Besten Dank schonmal und Gruss aus St.Wendel.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ich werde Ihre Frage an unsere Fachpolitiker/innen in der Linksfraktion weiterleiten, die die Themen Familienpolitik und Rechtspolitik jetzt übertragen bekommen haben und mich im neuen Jahr noch einmal bei Ihnen melden. Dafür müssten Sie mir Ihre Kontaktdaten zusenden, vieleicht über meine Webseite http://www.thomas-lutze.de/ .

Inhaltlich hat es in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen des angesprochenen Rechtsstatusses gegeben, zu dem aber Teile der Linken nicht ganz unkritisch waren. Grundsätzlich teile ich aber die Auffassung, dass das Wohl des Kindes absolute Prorität haben muss und nicht die Frage des Geschlechts eines Elternteils.

Freundliche Grüße,
Thomas Lutze

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