Frage an Thomas Röwekamp bezüglich Bildung und Erziehung

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Thomas Röwekamp
CDU
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Frage von Michael D. •

Frage an Thomas Röwekamp von Michael D. bezüglich Bildung und Erziehung

Herr Röwekamp,

was sagt die CDU zu den Studiengebühren?
Werden Sie die Studiengebühren für das erste Studienjahr abschaffen?
Das wäre sehr gerecht, da so alle eine Chance auf Bildung an einer Universität bekommen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dölle,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Im Lande Bremen gibt es keine Studiengebühren für die ersten beiden Semester.

Das von SPD und CDU gemeinsam verabschiedete Studienkontengesetz hat zwei Kernelemente: Erstens wurden im Lande Bremen Langzeitstudiengebühren nach Aufbrauchen des Studienkontos (in der Regel nach dem 14. Semester) für alle eingeführt, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen haben. Zweitens zahlen Nicht-Landeskinder ab dem 2. Semester (Landeskinderregel). Alle Betroffenen zahlen einheitlich Euro 500,-- pro Semester.

Das Studienkontengesetz bedeutet zusätzliche Einnahmen für die Hochschulen. Außerdem wollen wir einen Anreiz für Studierende schaffen, ihren Wohnsitz auch in Bremen zu nehmen, damit Bremen über den Länderfinanzausgleich zusätzliche Einnahmen erzielen kann. Die Langzeitstudiengebühren sollen sicherstellen, dass die Studierenden verantwortungsvoll mit ihrem Studienkonto umgehen. Es gilt: Wer zügig studiert, wird belohnt, wer trödelt, der zahlt. Das Studienkontengesetz ist so gestaltet, dass die Studentinnen und Studenten es selbst in der Hand haben, ob sie Gebühren bezahlen müssen.

Zurzeit läuft noch eine Klage gegen die Landeskinderregelung im Studienkontengesetz. Solange wir keine gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren haben, werden keine Wohnsitzgebühren nach der Landeskinderregel erhoben.

Ihr

Thomas Röwekamp
Bürgermeister

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