Frage an Thomas Silberhorn bezüglich Umwelt

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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Tino B. •

Frage an Thomas Silberhorn von Tino B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

da mich das Thema sehr beschäftigt, wende ich mich mit dieser Frage direkt an Sie. Wie stehen Sie eigentlich zum Thema Fracking ?

Wenn ich mir die Diskussionen und Berichte in den Medien so anhöre und dann sehe wie einige Politiker darauf reagieren, muss ich mir ernsthaft die Frage stellen wo wir eigentlich leben. Sieht nicht jeder die tolle Landschaft, die erhaltenswerte Natur ? Wie kann man in einem Land wie unseren auf Fracking setzen wollen ? Möchten wir nicht DIE Energiewender sein ? Wie kann man die Berichte aus den USA ignorieren und den gleichen Fehler begehen wollen den andere schon gemacht haben ? Wie kann man stolz auf unser (noch) sauberes Wasser und besonders Bayern auf unser Bier sein und dann über Fracking nachdenken ?

Bitte positionieren Sie sich für ein "totales Fracking Verbot".
Aus Liebe zu unserer Heimat, zu unseren Kindern und deren Zukunft !

Bitte überzeugen auch Sie ihre Kollegen davon dass es sich lohnt.
Die Natur und nachfolgende Generationen werden es Ihnen und allen Unterstützern danken.

Um Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Beck

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CSU

Sehr geehrter Herr Beck,

für mich genießt der Schutz der Umwelt, des Trinkwassers und der Gesundheit der deutschen Bevölkerung beim Fracking Priorität vor allen anderen Interessen. Dafür ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine gute Diskussionsgrundlage. Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking nämlich nicht verboten, sondern zulässig. Erst mit dem geplanten Gesetzentwurf wird Fracking in allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes ausgeschlossen. Außerhalb sensibler Gebiete werden oberhalb von 3000 Metern Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein grundsätzlich verboten.

Zugelassen werden dagegen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen. Dies aber nur, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist.

Der Gesetzentwurf verfolgt also im Kern einen differenzierenden Ansatz: Er geht beim Umweltschutz keine Kompromisse ein, lässt aber gleichzeitig Raum für Innovation. Klar ist aber: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär

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Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Juni 2015.

Für mich genießt der Schutz der Umwelt, des Trinkwassers und der Gesundheit der deutschen Bevölkerung beim Fracking Priorität vor allen anderen Interessen. Dafür ist der Gesetz der Bundesregierung eine gute Diskussionsgrundlage. Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking nämlich nicht verboten, sondern zulässig. Erst mit dem geplanten Gesetz wird Fracking in allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes ausgeschlossen. Außerhalb sensibler Gebiete werden oberhalb von 3000 Metern Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein grundsätzlich verboten. Zugelassen werden dagegen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen. Dies aber nur, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist.

Der Fracking-Gesetzentwurf verfolgt also im Kern einen differenzierenden Ansatz: Er geht beim Umweltschutz keine Kompromisse ein, lässt aber gleichzeitig Raum für Innovation. Klar ist aber: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn, MdB

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