Gerechtigkeitslücke im öffentlichen Dienst: Wann endlich wird das Beamtenrecht der Realität des 21. Jahrhunderts angepasst ?
Sehr geehrter Herr Frei,
im öffentlichen Dienst leisten Beamte und Tarifbeschäftigte längst identische Arbeit. Während letztere jedoch das volle Arbeitsmarktrisiko tragen und in die gesetzliche Rente einzahlen, genießt die Beamtenschaft Privilegien wie lebenslange Alimentation und Beihilfe. Das historische Argument des Streikverbots als Rechtfertigung für diese „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ ist in der modernen, arbeitsteiligen Verwaltung nicht mehr haltbar.
Warum weigert sich die Politik konsequent, das Beamtenrecht an die ökonomischen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen? Warum wird das Grundgesetz als Schutzschild für ein Privilegiensystem instrumentalisiert, statt eine generationengerechte Altersvorsorge für alle Staatsbediensteten zu schaffen? Wann beenden Sie die Privilegierung und setzen sich für ein gerechtes, einheitliches System ein?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau G.,
die beiden Systeme sind rechtlich und sachlich nicht deckungsgleich. Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das mit Pflichten verbunden ist, die es in einem normalen Arbeitsverhältnis so nicht gibt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Regelungen, die nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden können. Selbstverständlich passen wir beide Rechtskreise regelmäßig an die aktuellen Bedürfnisse an. Wir müssen aktuell insbesondere die langfristige Finanzierbarkeit aller Alterssicherungssysteme im Blick behalten und den Beamtenstatus stärker auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben konzentrieren. Aber solche Reformen müssen rechtssicher, schrittweise und fair ausgestaltet werden. Ich halte es deshalb für den richtigen Weg, strukturelle Fragen offen zu diskutieren, statt mit pauschalen Forderungen nach einem einheitlichen System Erwartungen zu wecken, die rechtlich und praktisch nicht oder nur zukunftsgerichtet umsetzbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
