Gilt der Unvereinbarkeitsbeschluss mit den Linken auch bei der Wahl in Sachsen-Anhalt?
Sehr geehrte Frau B.,
der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt weiterhin. Die CDU strebt stabile politische Verhältnisse aus eigener Kraft an und wird nach den Landtagswahlen auf Grundlage des Wahlergebnisses und der dann bestehenden politischen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Bewertung konkreter Situationen nach der Wahl obliegt den zuständigen Parteigremien.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
