Herr Frei: Wann reformiert die Union endlich die Beamtenversorgung – und wann kann ich Sie daran messen?
Herr Frei,
warum wird bei jeder Rentendebatte über Belastungen der gesetzlich Versicherten gesprochen, während die Beamtenversorgung weitgehend unangetastet bleibt? Bis zu 71,75 % Ruhegehaltssatz sind für mich angesichts des demografischen Wandels nicht mehr zeitgemäß. Mir geht es nicht um bereits erworbene Ansprüche. Aber man muss endlich anfangen: Die 71,75 % stehen im Beamtenversorgungsgesetz – das ist kein Grundgesetz !!! Warum schaffen Sie nicht für neu eingestellte Beamte ein zukunftsfestes Modell? Und falls dafür Verfassungsänderungen nötig sein sollten: Warum wird diese Debatte nicht geführt? Ich möchte keine Sonntagsreden, sondern konkrete Antworten: Was werden Sie und die CDU tun, wann beginnen Sie damit und bis wann kann ich Sie daran messen?Oder bleibt die Beamtenversorgung auch unter Ihrer Verantwortung unangetastet, während bei den gesetzlich Versicherten immer neue Belastungen diskutiert werden? Wann handeln Sie – und wo ist Ihr Zeitplan?
Sehr geehrter Herr M.,
die Beamtenversorgung kann bei einer grundlegenden Reform der Alterssicherung nicht ausgeklammert werden. Die Alterssicherungskommission hat deshalb vorgeschlagen, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Diesen Ansatz halte ich für richtig.
Dabei müssen die verfassungsrechtlichen sowie die standesspezifischen Besonderheiten des Berufsbeamtentums berücksichtigt werden. Veränderungen dürften vor allem für die Zukunft wirken. Rückwirkende Anpassungen sind verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Darüber hinaus bin ich dafür, die Verbeamtung stärker auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben zu konzentrieren.
Die Bundesregierung arbeitet nun an der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Daran wird sich auch zeigen, welche konkreten Veränderungen bei der Beamtenversorgung erfolgen können.
Fakt ist aber auch, dass die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit Beamtenpensionen bei den Ländern und Kommunen und damit außerhalb der Regelungskompetenz des Bundes liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
