S.g. Herr MdB CDU Th. Frei warum akzeptieren sie, die Union, nicht eine verbindliche Volksabstimmung welche der 2 od. 3 Varianten des Wahlrechtsgesetzes fairer ist: die 2 der Ampel oder die der Union?

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Frage von Peter B. •

S.g. Herr MdB CDU Th. Frei warum akzeptieren sie, die Union, nicht eine verbindliche Volksabstimmung welche der 2 od. 3 Varianten des Wahlrechtsgesetzes fairer ist: die 2 der Ampel oder die der Union?

Sehr geehrter Herr Frei, ich habe aufmerksam Ihre Antwort an Herr Felix B. gelesen indem Sie schreiben dass eine Wahlgesetzesreform die zugleich zu einer Verkleinerung des Bundestages und zur Zufriedenheit aller Parteien führt eine "Quadratur des Kreises" ist. Sie schreiben auch dass die Ampel eine Mehrheit hat, könnte ein theoretisch verfassungswidriges Gesetz verabschieden, wobei aber sie, wenn möglich, im Bundesrat blockieren und zugleich eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht per Klage veranlassen. Ich frage sie daher: wird es nicht direkt-demokratischer werden wenn dem deutschen Volk diese 3 Varianten in einem ersten Wahlgang eines Referendums vorgeschlagen werden: 1. es bleibt wie es ist, oder 2.& 3. es wird einer der beiden Varianten (Ampel od. Union) verwendet um den Bundestag zu verkleinern. Im zweiten Wahlgang werden nur die ersten 2 Qualifizierte berücksichtigt. So wird die Glaubwürdigkeit der Politik nicht irreparabel beschädigt wie Sie in einer Antwort schreiben.

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Sehr geehrter Herr I.,

gerne bringe ich nochmal ein wenig Licht ins Dunkel.

Erstens. In der Tat liegt die politische Mehrheit bei SPD, Grünen und FDP, die ihren Vorschlag zur Reform des Wahlrechts ohne unser Zutun beschließen können. Das bedeutet, die Ampel-Koalition entscheidet allein, ob sie bereit ist, weitergehende Kompromisse zu suchen und auch Gespräche zu führen.

Zweitens. Ein Volksentscheid für eine solche Frage ist prinzipiell nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass ein solches Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen würde und teuer wäre. Insbesondere der zeitliche Aspekt dürfte dazu führen, dass eine Anwendung der Neuregelung rechtzeitig zur kommenden Bundestagswahl verhindert werden dürfte. Dies vor dem Hintergrund, dass die notwendigen Bewerberwahlen und Listenaufstellungen teilweise bis zu anderthalb Jahre vor der eigentlichen Wahl stattfinden. 

Drittens. Ob dieses Gesetz verfassungswidrig wäre, müsste das Bundesverfassungsgericht feststellen. Eine wie auch immer gelagerte Überprüfung könnte eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten anstoßen. Dies aber erst nach einem möglichen Beschluss im Bundestag.

Viertens gibt es keinerlei "Blockademöglichkeit" des Bundesrats.

Wie man es auch dreht und wendet, der Ball liegt im Feld von SPD, Grünen und FDP.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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