Warum erhält Jens Spahn (CDU) eine Bewährungsfrist statt gleicher Maßstäbe – und gilt für ihn tatsächlich: gleiche Regeln, gleiche Konsequenzen, keine Sonderbehandlung im Haushaltsausschuss?
Sehr geehrter Herr Frei,
laut übereinstimmenden Medienberichten soll Jens Spahn trotz erheblicher Kritik aus der Unionsfraktion zunächst bis Dezember im Haushaltsausschuss bleiben. Als Grund werden unter anderem seine Abwesenheit während einer Ausschusssitzung und gleichzeitig veröffentlichte Fotos aus Sardinien genannt. (t-online, Tagesschau, WDR).
Gleichzeitig bestehen weiterhin offene Fragen zu seiner früheren Amtsführung, insbesondere zur Maskenbeschaffung und zu möglichen finanziellen Belastungen des Bundes.
Meine Fragen:
Warum gilt für Herrn Spahn offenbar eine Bewährungsfrist statt eines für alle Abgeordneten gleichermaßen geltenden Maßstabs?
Wie stellen Sie sicher, dass seine frühere Stellung als Fraktionsvorsitzender keinen Einfluss auf Entscheidungen über seine Ausschussmitgliedschaft hat?
Und angesichts der aktuellen Berichte: Welche konkreten Konsequenzen ziehen Sie, wenn erneut Zweifel an seiner zuverlässigen Wahrnehmung der Aufgaben im Haushaltsausschuss entstehen?
Sehr geehrter Herr E.,
für alle Mitglieder unserer Fraktion gelten dieselben Anforderungen an Zuverlässigkeit und eine gewissenhafte Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben. Die frühere Funktion von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender begründet dabei keine Sonderstellung. Zu internen Personalberatungen der Fraktion äußere ich mich nicht im Detail. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Entscheidend für mich ist die volle Einsatzbereitschaft unserer Fraktion. Dem muss sich jedes Mitglied unterordnen und dies ist für mich der entscheidende Maßstab. Im Übrigen haben Sie sicher inzwischen über die Medien wahrgenommen, dass Jens Spahn mit sofortiger Wirkung aus dem Haushaltsausschuss ausscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
