Welche konkrete Voraussetzung eines Parteiverbots sehen Sie aktuell als nicht erfüllt? Und welche konkreten Tatsachen oder Erkenntnisse führen Sie zu dieser Einschätzung?
Ich knüpfe noch einmal an Ihre Antwort zu meiner Frage vom 02.09. an. Sie schreiben, die Gefahr eines juristischen Scheiterns sei aus Ihrer Sicht „ausgesprochen evident“. Gleichzeitig haben Sie bereits auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die erforderliche Gesamtbetrachtung der Partei und die Notwendigkeit konkreter Vorbereitungshandlungen hingewiesen.
Mich interessiert deshalb konkret, worauf Sie Ihre Einschätzung stützen, dass ein Scheitern derzeit so wahrscheinlich ist. Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um eine Wiederholung der allgemeinen rechtlichen Anforderungen, sondern um die konkrete Verbindung zwischen diesen Anforderungen, der derzeitigen Erkenntnislage zur AfD und Ihrer daraus folgenden Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau R.,
meine Skepsis richtet sich nicht gegen die notwendige Beobachtung und klare politische Auseinandersetzung mit der AfD. Sie beruht auf der Frage, ob sich vor dem Bundesverfassungsgericht für die Gesamtpartei gerichtsfest nachweisen lässt, dass sie aktiv auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet und hierfür auch ein ausreichendes tatsächliches Potenzial besitzt. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht sehr hoch. Nach meiner Einschätzung besteht deshalb weiterhin ein erhebliches Risiko, dass ein Antrag scheitert und die AfD dies propagandistisch nutzen würde. Für ein umfassendes Rechtsgutachten zu dieser Frage dürfte hier der Raum fehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
