Widerspricht das geplante Vergesellschaftungsverbot durch Bundesgesetz Art. 15 des Grundgesetzes?
Sehr geehrter Herr Frei,
im Ergebnis der Koalitionsausschusses "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" unter Punkt 18 wird gefordert, dass die "Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich" sein soll. Durch Art. 15 des Grundgesetzes wird aber ausdrücklich eine Vergesellschaftung von "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel [...] in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft" ermöglicht.
Stellen sich CDU/CSU und die SPD hier nachweislich gegen das Grundgesetz? Und wenn ja, wie planen die Regierungsparteien noch unsere Grundrechte einzuschränken?
Glauben Sie, dass Sie damit vor den Verfassungsgerichten bestehen werden?
Und ist Ihnen bewusst, dass eine Niederlage von CDU/CSU und SPD vor den Verfassungsgerichten der AfD, wie zuvor schon mal bei der Ampelkoalition, ermöglichen wird Ihre Koalition als verfassungsfeindlich zu bezeichnen, wodurch sie selbst weiter gestärkt wird?
Sehr geehrter Herr H.,
selbstverständlich stellt sich die CDU nicht gegen Recht und Gesetz. Die von Ihnen angesprochene Norm dient dazu, positive Veränderungen für das Allgemeinwohl zu ermöglichen. Beispielsweise, wenn es darum geht, eine breit akzeptierte und geforderte Straße zu ermöglichen, die sowohl den Menschen als auch der Wirtschaft nutzt und die womöglich von einem einzelnen Grundstückseigentümer blockiert wird. Dies passt in meinen Augen aber nicht zu dem von Ihnen angeführten Beispiel der Verstaatlichung von Wohnungsunternehmen. Sie erinnern sich an den Beschluss des rot-roten Senats (SPD und Die Linke) in Berlin aus dem Jahr 2004 zum Verkauf der landeseigenen GSW mit rund 65.700 Wohnungen an Finanzinvestoren. Nun wollen Menschen aus demselben politischen Lager die Rolle rückwärts vollziehen. Davon abgesehen, dass Berlin weder die Milliarden für die Enteignung, Verwaltung oder auch den Erhalt der Gebäude hat, hätte dieses Signale fatale Auswirkungen für den privaten Wohnungsbau im gesamten Land. Wer soll unter solchen Umständen die dringend benötigten Wohnungen im Land bauen, wenn nicht private Investoren? Dieser Schritt des Vergesellschaftungsverbots ist verfassungsrechtlich gewiss umstritten. Aber hinter dem Artikel 15 steht für das Wohl der Gesellschaft, das ich bei dieser Form der Enteignung gesamtgesellschaftlich beim besten Willen nicht erkennen kann. Im Grunde zeigen alle Erfahrungen, dass Ideen wie Mietpreisdeckel, Verstaatlichung oder strikte Vorgaben an Vermieter dazu führen, dass weniger gebaut oder vermietet wird - also das Gegenteil von dem, das es eigentlich bräuchte.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
