dazu wird Stand heute niemand eine seriöse Aussage treffen können. Solange das Gesetz Bestand hat, dürfte die Förderung Bestand haben. Denkbar ist aber, dass es nach einer möglichen Änderung keine oder eine geänderte Förderung gibt.
Gerade die private Pflege ist häufig besonders bedarfsgerecht und kostengünstig. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden, ob die vorgesehenen Mittel ausreichen und die notwendige Entlastung weiterhin gewährleistet ist.
Richtig ist allerdings, dass bestimmte gesamtgesellschaftliche Leistungen nicht ausreichend steuerfinanziert werden. Das belastet die Beitragszahler. Hier besteht Reformbedarf.
Genau deshalb haben wir bei den Beratungen zur Psychotherapie festgelegt, dass insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen werden.