Wird die Regierung ein Prüfungsverfahren gegen einzelne Landesverbände der AfD starten?
Sehr geehrter Herr Frei,
die AfD wurde letztes Jahr vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Wenn man sich die vielen Berichten anschaut, fällt auf, dass der Großteil der Belege hauptsächlich aus den Landesverbänden AfD Thüringen, Sachsen und Brandenburg und auch Sachsen-Anhalt kommt. Von anderen Landesverbänden liest man sehr wenig. Daher stelle ich mir die Frage ob es nicht bald sinnvoll wäre gegen einzelne Landesverbände ein Prüfungsverfahren zu starten. Man kann natürlich noch bis zum Ergebnis der Klage in Köln warten. Spätestens da muss eine Reaktion dann kommen, wenn die Klage der AfD scheitert.
Der Haupttreiber des Rechtsextremismus in der AfD kommt eindeutig vom Björn Höcke. Wer öffentlich das demokratische System verachtet und die Rechte von Deutsche Staatsbürgern mit Migrationshintergründen, Frauen und Kindern in Frage stellt, ist ein Feind der Demokratie.
Wie wird die Regierung hier handeln?
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Sorge um die Stabilität unserer Demokratie teile ich voll und ganz – rechtsextreme Strömungen sind ein ernstes Warnsignal, das wir konsequent bekämpfen müssen. Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ und die Bewertung einzelner Landesverbände erfolgen nach strengen rechtsstaatlichen Kriterien durch unabhängige Behörden und Gerichte. Während laufender Verfahren, wie der Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, gilt es, die rechtlichen Prozesse abzuwarten und Stillhaltezusagen zu respektieren. Weitere Schritte wie ein mögliches Verbotsverfahren müssen von den berechtigten Antragstellern entlang der vorhandenen Faktenlage abgewogen und entschieden werden. Ich setze mich entschieden für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein – durch klare Abgrenzung, gute politische Ergebnisse und einen starken Rechtsstaat.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
