Portrait von Thorsten Frei
Antwort 13.12.2022 von Thorsten Frei CDU

Grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.

Frage von Klaudia D. • 04.12.2022
Bekomme ich die 300€ Energie pauschale auch nicht?
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2022 von Thorsten Frei CDU

Wenn Sie einen Anspruch haben, wird dieser ganz sicher nicht verfallen, wenn die Rentenstelle einen Fehler machen sollte.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2022 von Thorsten Frei CDU

In jedem Falle greift für mich der Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz zu kurz, weil sich die Lebensverhältnisse von Eltern mit Kindern, Hausfrauen, Rentner oder Studenten zu stark voneinander unterscheiden und somit auch die Hilfsbedürftigkeit in dieser Krisensituation höchst unterschiedlich ist.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.11.2022 von Thorsten Frei CDU

leider besteht an dieser Stelle eine Regelungs- und Gerechtigkeitslücke, die SPD, Grüne und FDP trotz unserer Hinweise nicht schließen wollten und letztlich mit ihrer parlamentarischen Mehrheit beschlossen haben.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.11.2022 von Thorsten Frei CDU

das Problem ist nicht das BAFA, sondern die Politik dieser Bundesregierung, die quasi immer wieder über Nacht die Förderbedingungen ändert und damit für Verunsicherung sorgt

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.11.2022 von Thorsten Frei CDU

Deutschland hat sich in der Vergangenheit bewusst für eine grundsätzliche Vermeidung von Mehrstaatlichkeit entschieden, auch weil mit der deutschen Staatsbürgerschaft sehr weitgehende Rechte verbunden sind.