Dies gesagt kann ich Ihnen versichern: In der Koalition haben wir vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren.
Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in nationales Recht umgesetzt wird.
Freiberufler und Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist.
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Eine politische Intervention aus Deutschland dürfte der Sache hingegen nicht dienlich sein.
Insofern danke ich für Ihr Verständnis, dass nicht alle vereinbarten Maßnahmen im 144-seitigen Koalitionsvertrag in den ersten Monaten umgesetzt sind - wir arbeiten allerdings weiterhin mit Hochdruck daran, Deutschland so schnell es geht wieder fit für die Zukunft zu machen.