Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
Im politischen Wettbewerb treten die einzelnen Parteien für sich an und werben um die Gunst der Wählerinnen und Wähler für ihre jeweils eigenen Ideen und Konzepte
Ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben
Ich teile die Auffassung, dass der Nahostkonflikt diverse Ursachen hat, die allerdings nicht - so wie Sie zu insinuieren scheinen - in der alleinigen Verantwortung Israels liegen.
Wie Sie richtig sagen, wird die Rentenkommission planmäßig im Sommer nächsten Jahres konkrete Vorschläge auf den Tisch legen - welche das sind, ist logischerweise heute noch nicht klar
Um die vorhandenen Lücken zu schließen, arbeiten wir an einer weiteren Verbesserung der Bedingungen für die Anwerbung und Integration ausländischer Arbeitskräfte sowie am kontinuierlichen Abbau bürokratischer Hürden