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Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.

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Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Im politischen Wettbewerb treten die einzelnen Parteien für sich an und werben um die Gunst der Wählerinnen und Wähler für ihre jeweils eigenen Ideen und Konzepte

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Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben

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Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Ich teile die Auffassung, dass der Nahostkonflikt diverse Ursachen hat, die allerdings nicht - so wie Sie zu insinuieren scheinen - in der alleinigen Verantwortung Israels liegen.

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Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wie Sie richtig sagen, wird die Rentenkommission planmäßig im Sommer nächsten Jahres konkrete Vorschläge auf den Tisch legen - welche das sind, ist logischerweise heute noch nicht klar

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Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Um die vorhandenen Lücken zu schließen, arbeiten wir an einer weiteren Verbesserung der Bedingungen für die Anwerbung und Integration ausländischer Arbeitskräfte sowie am kontinuierlichen Abbau bürokratischer Hürden