Für Hamburg ist das Transparenzgesetz seit 2014 ein Segen. Werden Sie Ihren Einfluss einsetzen, um die Schwächung des IFG zu unterbinden und diesen Segen den Bundesinstitutionen nicht zu versagen?
Das im Jahr 2012 von der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedete HmbTG erwies sich als Effizienzbooster für Politik & Verwaltung, als Schatzkammeröffner für Wirtschaft und als Stabilisator des Bürgervertrauens in die Institutionen. Es lieferte zusätzliche Dynamik und Interesse an Digitalisierung in allen Sektoren. Das wollte sich niemand entgehen lassen. Diese Gesamtdynamik hat Hamburg zu einem der robustesten Bundesländer in jeder Hinsicht gemacht.
Insbesondere Sicherheit als Begründung anzuführen ist schlicht nicht korrekt. Schon heute können Auskünfte verweigert werden, wenn sie aus Gründen der Sicherheit, zum Schutz von personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen oder wegen nachteiliger Auswirkungen auf Beziehungen mit dem Ausland geboten ist. Wir brauchen die gleiche Dynamik auf allen Ebenen - insbesondere auf Bundesebene! Das geht nicht mit weniger Zugang zu Information, sondern mit mehr und leichterem Zugang zu Information. Digitalisierung vereinfacht es von Tag zu Tag
Sehr geehrte Frau P.-G.,
in meinen bisherigen Äußerungen – auch auf abgeordnetenwatch – habe ich deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, das Informationsfreiheitsgesetz „abzuschaffen“, sondern es weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Ziel ist aus meiner Sicht, den Zugang zu amtlichen Informationen verlässlich zu sichern, das bestehende, teils unübersichtliche Regelungsgefüge verständlicher zu machen und zugleich den Schutz sensibler Bereiche – etwa kritische Infrastruktur, personenbezogene Daten oder internationale Verhandlungen – zu gewährleisten. Ihr Hinweis auf Hamburg zeigt, dass ein proaktiver, digital gestützter Ansatz große Chancen bietet: Effizienzgewinne, offene Daten als Ressource für Wirtschaft und Zivilgesellschaft, und gestärktes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Das spricht dafür, Transparenz auf Bundesebene nicht zu „schwächen“, sondern klug zu ordnen: Also mehr proaktive Veröffentlichung dort, wo keine Sicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen; klare, einfach handhabbare Auskunftsrechte für Bürger, Journalistinnen und Organisationen; und zugleich Schutzmechanismen für besonders sensible Informationen. Dass Hamburg positive Erfahrungen mit einem Transparenzgesetz gemacht hat, sollte in diese Debatte einfließen, ohne dass man Landes- und Bundesrealität einfach gleichsetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
