Da haben Sie mich womöglich falsch verstanden. Ich habe keinerlei Prognose abgegeben. Ich habe lediglich betont, dass es eine solche Entlastungswirkung geben würde, wenn eine Million Bürgergeldempfänger in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln würden. Diese Zahlen wurden kürzlich auch von der Bundesarbeitsministerin wiederholt, die sich jedoch auf eine Vermittlungsgröße von 100.000 Personen bezog.
Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.
Selbstverständlich ist es das Ziel der aktuellen Bundesregierung, die Bürger des Landes möglichst effektiv und möglichst verständlich anzusprechen. Denn das ist der beste Garant dafür, dass unsere Politik breit getragen und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird.
Die Zielvereinbarung des Koalitionsvertrags ist klar formuliert: „Wir wollen, dass für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung, immer Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Auch wenn die genauen Details in den kommenden Wochen im Gesetzgebungsverfahren zu klären sind, ist schon jetzt klar, dass die Vorteile der Aktivrente erst mit dem Überschreiten der Regelaltersgrenze greifen werden. Diese liegt aktuell bereits über 66 Jahren, zukünftig dann bei 67 Jahren.
Mit der SPD haben wir vereinbart, eine Evaluierung der Cannabis-Legalisierung vorzunehmen