Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um eine Kürzung der Mindestvergütung. Bislang wurden viele psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet. Dieses Volumen hat sich in zehn Jahren auf rund 3,9 Milliarden Euro (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz überführt einen Großteil davon ins reguläre Honorarbudget. Dabei ist ausdrücklich sichergestellt, dass es dadurch nicht zu Honorarverschiebungen zulasten der Psychotherapie kommt, und laufende Behandlungen werden bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet.
Was die Krankheitstage anbelangt, so kann man natürlich jede Statistik sehr unterschiedlich interpretieren. Fakt ist, dass wir im Kreis der OECD-Staaten die meisten Fehltage aufweisen.
Dabei werden wie üblich auch die Stimmen Betroffener einbezogen werden.
Deutschland pflegt aus Überzeugung langjährig die transatlantische Partnerschaft und vertritt die eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen.
Ich nehme Ihre Sorgen hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung ernst. Ziel der Reform ist es, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.
Die tatsächliche Unterstützung der Pflegeversicherung hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist.
