Gibt es Ausfuhrbeschränkungen für Überwachungstechnologie?

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Tiemo Wölken
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Frage von Robin S. •

Gibt es Ausfuhrbeschränkungen für Überwachungstechnologie?

Sehr geehrter Herr Wölken,
die Firma Security and Safety Things GmbH, Tochter von Bosch, bietet einen App-Store für Überwachungskameras an (https://store.azena.com/shop/). Viele der Apps werden auch Firmen mit Sitz in den U.A.Emirates angeboten, beispielsweise ein "Crowd Gathering Safety Alarm" (https://store.azena.com/shop/p/A_00143004).

Gibt es keine Ausfuhrbeschränkungen für solche menschenrechtsverletzende Überwachungstechologien? Falls ja, wer kontrolliert dies? Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Rob S.

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Sehr geehrter Herr S. .

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ausfuhrbeschränkungen bei Überwachungstechnologien.  

Erst kürzlich hat das Europäische Parlament für strengere Regeln für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gestimmt. Dies betrifft Waren, die für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Davon umfasst sind Cyber- und Überwachungstechnologien, die von der EU produziert wurden. In der Vergangenheit wurden solche Technologien nachweislich von autoritären Regimen missbraucht, um Oppositionsbewegungen auszuspionieren, beispielsweise während des Arabischen Frühlings, in der Türkei, in China oder erst kürzlich in Myanmar. 

Die Einbeziehung der Cyber-Überwachungstechnologie in die Vorschriften für die Kontrolle der Exporte von Waren mit doppeltem Verwendungszweck machen klar, dass wir in der EU wirtschaftliche Interessen nicht über Menschenrechte stellen. Zukünftig werden exportierte Cyber- und Überwachungstechnologie detailliert im jährlichen Exportkontrollbericht aufgeführt. Dies schafft Transparenz und macht es viel schwieriger verdächtige Waren zu verbergen.  

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen  

Tiemo Wölken 

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