Frage an Till Mansmann bezüglich Recht

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Till Mansmann
FDP
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Frage von Helga Z. •

Frage an Till Mansmann von Helga Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mansmann,

über den aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes bin ich entsetzt. Die Passage §28 Abs. 1, Satz 3 sagt aus, dass Aufgrund einer fehlenden Impfung oder eines fehlenden Immunitätsnachweises meine Grundrechte, mich frei zu bewegen, eingeschränkt werden. Das ist ungeheuerlich. 

Eine Impfpflicht gegen Corona oder der Entzug von Freiheitsrechten ist für mich ein „no go“ und mit meinem Verständnis einer freiheitlichen Grundordnung nicht vereinbar.
Was aktuell auf Bundesebene politisch geschieht, ist unfassbar. Frau Merkel und Herr Spahn räumen Rechenfehler bei Coronainfizierten ein. Vielzählige Virologen, Epidemiologen und erfahrene Wissenschaftler sehen die Zahlen und Einschränkungen, die auf Empfehlung vom RKI und Herrn Drosten gemacht wurden, als kritisch an und werden in die Beratungen nicht mit einbezogen.
600 junge WissenschaftlerInnen verfassten einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder.

https://drive.google.com/file/d/1ed6527usfoALbtESKDc07LUS02n79zLa/view

Wurde dieses Schreiben überhaupt gelesen, in den politischen Entscheidungen berücksichtigt oder an die Abgeordneten weitergeleitet?

In den Medien werden Fachleute mit vom Mainstream abweichender Meinung als "Verschwörungstheoretiker" diskreditiert.

Ich sehe die Meinungsfreiheit, eine der wichtigsten Eckpunkte der Demokratie, gefährdet. Jeder sollten die eigenen Meinungen öffentlich diskutieren können, ohne dabei angefeindet oder diffamiert zu werden.

Wie stehst Du dazu, dass der Gesundheitsminister im Zuge der Coronakrise nach und nach immer mehr Kompetenzen eingeräumt bekommt und Verordnungen erlassen kann, an denen der Bundestag nicht beteiligt wird?
Der Selbstermächtigung von Herr Spahn ist vehement entgegenzutreten.

Werden Sie gegen diesen Entwurf stimmen?

H. Z.

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Antwort von
FDP

Hallo Frau Zöller-Helbig,

die Einschränkung von Grundrechten muss eine absolute Ausnahme bleiben und muss mit maximaler Sorgfalt begründet sein und vorab geprüft werden. Deswegen habe ich auch als Privatperson vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Dass sich die Bundesregierung bei der Belegung der Intensivbettenstation hat täuschen lassen, ist ein Skandal, der schonungslose Aufklärung bedarf. Er lehrt, dass wir hinsichtlich der Quellen, auf die wir unsere Maßnahmen stützen, stets mit Vorsicht und Skepsis begegnen sollten. Insbesondere dann, wenn es um unsere Freiheit und um unsere Bürgerrechte geht. Die FDP hat hier von Anfang an bemängelt, dass zu viel nur auf die Inzidenz gesetzt wurde und es noch weitere Faktoren zu berücksichtigen gilt, um einen Lockdown zu rechtfertigen.

Besten Gruß

Till Mansmann

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